wir in den letzten Tagen und Wochen viel erlebt. Und du bringst mit deinen Aussagen, glaube ich, auch sehr viel Vernunft in diese Diskussion.
Wenn man sich beispielsweise die verfassungsmäßige Verankerung des Spekulationsverbotes, das du angesprochen hast, ansieht, kann man sagen, dass es dank des Vorarlberger Vorsitzes gelungen ist, schnell Einvernehmen über die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern herbeizuführen. Wir sehen es natürlich etwas kritisch, dass der Bund den Ländern mit Verordnung vorschreiben will, welche Finanzgeschäfte sie machen dürfen und welche nicht und wie sie ihre Budgets zu gestalten haben. Und wir sehen es noch kritischer, dass Länder und Gemeinden einer Verordnungskompetenz des Finanzministeriums ausgeliefert werden könnten, mit der jegliche Regelungen des Bundes zu übernehmen wären, auch wenn sie impraktikabel sein sollten.
Natürlich muss es bei den Haushalten eine Vergleichbarkeit geben, das ist keine Frage. Ich glaube, vor allem nach den Ereignissen in Salzburg steht das außer Diskussion. Es ist dringend notwendig, klare Regeln zu definieren, die von allen, von den Ländern und vom Bund, mitgetragen werden. Vorarlberg ist, glaube ich, prädestiniert, diese Verhandlungen federführend zu begleiten, da ausgeglichene Budgets, doppelte Buchführung und keine Spekulationen seit Jahrzehnten bei uns in Vorarlberg zum ganz normalen Standardprogramm gehören.
Wenn wir beim Thema Finanzen sind, möchte ich auch noch zwei Sätze über die von dir angesprochene Steuerautonomie verlieren, weil ich glaube, dass da auch ein Zusammenhang mit den Veranlagungen der Länder und des Bundes besteht und dass die positiven Effekte einer solchen Steuerautonomie gerade auch im Hinblick auf diese Veranlagungspraxen sinnvoll wären. Wenn die Gebietskörperschaften ihre öffentlichen Leistungen selbst finanzieren müssten, zumindest zum Teil, würde sorgsamer mit den Mitteln umgegangen werden.
Aber dieses Thema sollte man in der gebotenen Sachlichkeit – am heutigen Tag würde ich fast sagen: alemannischen Sachlichkeit – diskutieren. Es liegt ja jetzt auch ein Gutachten von Professor Achatz, dem neuen Verfassungsrichter, vor, der eine mögliche Steuerautonomie behandelt hat und in diesem Gutachten schon zu dem Schluss kommt, dass eine beschränkte Steuerautonomie der Länder durchaus machbar ist. Und jetzt geht es darum, zu schauen, was dann unter dem Strich die Vor- und Nachteile im Detail sein werden.
Der Herr Landeshauptmann hat die Thematik Landesverwaltungsgerichte angesprochen. In Vorarlberg und in den anderen Bundesländern werden jetzt gerade die Vorbereitungen zur Umsetzung dieser Gerichte getroffen. Die Einführung der Landesverwaltungsgerichte gehört sicher, du hast es erwähnt, zu den größten föderalistischen Errungenschaften der letzten Jahre, wenn nicht sogar Jahrzehnte. Allerdings hat es in letzter Zeit gewisse Bemühungen gegeben, Zuständigkeiten entgegen ursprünglichen Vereinbarungen wieder zurück an den Bund zu geben.
Mittlerweile geht das wieder, auch dank des Einsatzes unseres Klubobmanns Karlheinz Kopf, in eine andere, für die Bundesländer bessere Richtung. Ich bin diesbezüglich guter Dinge und bitte dich, Karlheinz, weiter darauf zu schauen, dass die Kirche im Dorf bleibt. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Todt.)
Es geht bei diesem Thema, und das ist, glaube ich, schon wichtig, nicht um reine Machtfragen, wie immer wieder vorgeworfen wird, sondern einzig und allein um Standortfragen, nämlich auch um die Sorge der Bürger und insbesondere auch der Wirtschaft, nicht unter längeren Verfahren oder größeren Distanzen leiden zu müssen.
Wenn wir diese Kompetenzthemen einmal gelöst haben, müssen wir die föderalistische Chance nutzen und die Herausforderung meistern, dass sich diese Landesverwal-
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