BundesratStenographisches Protokoll818. Sitzung / Seite 34

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

tungsgerichte auch wirklich als anerkannte Rechtsschutzeinrichtungen in den Ländern etablieren. Die Voraussetzungen sind, glaube ich, sehr gut, weil wir mit den Unabhän­gigen Verwaltungssenaten bereits sehr positive Erfahrungen gemacht haben und sich diese Unabhängigen Verwaltungssenate auch in den Ländern einen sehr guten Ruf er­worben haben.

Wie gesagt, die Landesverwaltungsgerichtsbarkeit ist, glaube ich, die größte föderalisti­sche Errungenschaft der letzten Jahre. Sonst ist der Föderalismus in Österreich mo­mentan nicht unbedingt en vogue, ganz im Gegensatz zu einer europaweiten Tendenz, wo der Föderalismus immer mehr im Aufwind ist. Wir als Nachbarn von Deutschland und der Schweiz sehen, wie gut föderalistisch geführte Staaten funktionieren.

Der Föderalismus hat nämlich einen entscheidenden Vorteil – der Herr Landeshaupt­mann hat das auch schon erwähnt –: Es ist nie ein Wettbewerb der Stärkeren gegen den Schwächeren. Darum geht es beim Föderalismus nicht, sondern es geht eben um einen Wettbewerb um die besseren Ideen. Und davon können beide profitieren: die ei­nen, die die besseren Ideen haben, und die anderen, die diese guten Ideen überneh­men können.

Wir müssen aber – sowohl der Bund als auch die Länder – die Größe haben, sachlich über gewisse Kompetenzverteilungen im föderalen Staat zu sprechen. Beispiele aus der Vergangenheit, etwa die Bundesstraßenübernahme durch die Länder, zeigen ja auch, dass Föderalismus nicht Kleinstaaterei oder Kantönligeist bedeuten muss. Es gibt auch gute Beispiele aus der Vergangenheit, wo umgekehrt die Länder Kompetenz­änderungen akzeptiert haben; ich denke dabei an das Ökostromgesetz, wo bundeswei­te Regelungen Sinn machen.

Dem Bürger ist es letztlich egal, aus welchem Topf die Mittel kommen. Er ist daran in­teressiert, dass es innovative und zukunftsfähige Lösungen gibt. Die Länder und Ge­meinden sind nicht nur näher am Bürger an sich, sondern sie sind auch näher am Un­mut der Bürger, auch bei manchen Entscheidungen, die auf Bundesebene fallen!

Noch ein paar Sätze zur Verwaltungsreform: Auf Bundesebene ist diese Diskussion lei­der etwas eingeschlafen. Das tut mir sehr leid und ist auch sehr bedauerlich. In Vorarl­berg ist die Situation eine andere. Es gibt Arbeitsgruppen zur Landtags- und Demokra­tiereform, die die Rechte der Bürger in der direkten Demokratie stärken und auch mehr Bürgerbeteiligung bringen soll. Wir haben auf dem Gebiet des Parteientransparenz­rechtes Regelungen beschlossen – die Frau Landtagspräsidentin kann stolz sein. Dies­bezüglich ist Vorarlberg wirklich vorbildlich, und es ist das erste Parlament in Öster­reich, das diese Regelungen in dieser Breite umgesetzt hat.

Das ist ein sehr wichtiger Schritt in Richtung mehr Demokratie, mehr Bürgernähe und auch politischer Transparenz. Wir brauchen keine Neoparteien, Neotransparenzpar­teien oder Neos-Transparenzparteien, die uns das sagen, sondern da muss man nur nach Vorarlberg schauen, wie man das umsetzt.

Wir haben auch viele Ideen in die Diskussion betreffend Verwaltungsreform einge­bracht, nämlich die Bundesländer und vor allem auch die Vorarlberger Bundesräte. Es gibt zum Beispiel eine Vielzahl von unmittelbaren Bundesbehörden in den Ländern, bei denen es aufgrund von Parallelitäten in den Aufgabenerledigungen sicher möglich wä­re, das in die Landesverwaltung einzugliedern. Da wären durchaus Synergieeffekte möglich. Aber leider sind wir in diesem Zusammenhang bisher auf taube Ohren ge­stoßen. Ich weiß nicht genau, warum. Da ist immer ein reflexartiges Abwehrverhalten zu sehen, aber wir bleiben – dessen kannst du dir sicher sein, Herr Landeshaupt­mann – dran, denn das sind wichtige Punkte, und wir könnten damit wichtige Signale setzen.

Noch zwei Sätze zur Bundesratsreform, die du auch angesprochen hast: Ich glaube, inhaltlich muss ich nichts mehr hinzufügen. Du hast einige inhaltliche Punkte angespro-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite