ma des österreichischen Föderalismus im 21. Jahrhundert bringen. Wir müssen den Föderalismus fit für das 21. Jahrhundert machen. Die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern im Bereich der Gesetzgebung in Österreich stammt im Wesentlichen vom Beginn des 20. Jahrhunderts, was man teilweise an den Begriffen sehen kann. Sie wurde natürlich im Laufe der Jahrzehnte auch häufig geändert. Dennoch muss man feststellen, dass die gegenwärtige Verteilung der Kompetenzen auf Bund und Länder in Wirklichkeit veraltet ist und einem Gebäude gleicht, welches permanent renoviert und abgeändert wird.
Daraus entstehen Doppelgleisigkeiten und unklare Kompetenzsituationen. Und was gerade in Zeiten wie diesen besonders negativ ist: Es entstehen unnotwendige Kosten. Es dauert lange, bis auf entstehende Probleme reagiert wird. Auch dadurch werden wieder unnotwendige Kosten produziert. Eine Neuregelung und Modernisierung des Kompetenzsystems wurde öfter versucht, ist aber bisher nicht gelungen. Begründet war dies auch durch ein Misstrauen zwischen dem Bund und den Ländern, die jeweils um ihren Einfluss fürchteten.
Meine Damen und Herren! Ich bin überzeugt davon, dass einer der wichtigsten Grundsätze für eine Neuregelung darin liegen muss, dass zwischen den Verhandlungspartnern die grundsätzliche Einigung besteht, die heutige Balance in der Kompetenzverteilung, also dem Stärkeverhältnis zwischen Bund und Ländern beizubehalten. Wir brauchen in dieser Situation keine Verlierer. Wir brauchen für Österreich moderne, zeitgemäße föderalistische Strukturen. Mein Vorredner hat das auch gesagt.
Ich habe heute ebenfalls mit Freude in den „Vorarlberger Nachrichten“ gelesen, dass der Termin beim Bundeskanzler und Parteivorsitzenden der SPÖ bereits am 3. April stattfinden wird. Unser Präsident Mayer wird die Vorhaben sicher entsprechend vortragen. Ich bin überzeugt davon, dass wir hier einiges auf den Weg bringen können. Bei gutem Willen müsste es gelingen, trotz des Nationalratswahltermins, voraussichtlich am 29. September, doch noch in dieser Legislaturperiode einiges zumindest so anzudiskutieren, dass es in der nächsten Legislaturperiode umgesetzt wird. Das ist ein sehr ambitioniertes Projekt. Und dieses ambitionierte Projekt werde ich mit aller Kraft, auch wenn ich meine Präsidentschaft mit 1. Juli antrete, unterstützen. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie des Bundesrates Posch.)
Ich möchte die heutige Gelegenheit dazu nützen, Sie, sehr geschätzter Herr Landeshauptmann, anzusprechen und zu ersuchen – Sie haben das auch angekündigt, aber ich möchte es noch einmal bekräftigen –, im Kreis der Landeshauptleute auf dieses Thema hinzuweisen, damit sowohl vonseiten der Länder als auch vonseiten des Bundes Persönlichkeiten zusammenfinden, um dieses wichtige Problem einer positiven Lösung zuzuführen. Zwei Persönlichkeiten werden ja immer genannt, eine ist hier im Raum, Herrn Klubobmann Cap werde ich es ausrichten.
Ein Blick in die jüngste Vergangenheit – das haben meine Vorredner auch schon angesprochen – stärkt mich in meinem Vorhaben: Es ist gelungen, die Verwaltungsgerichtsbarkeit neu mit den beiden Bundesverwaltungsgerichten und den neun Landesverwaltungsgerichten umzusetzen. Auch dieses Vorhaben wurde mindestens 20 Jahre lang debattiert. Die Realisierung ist öfter gescheitert, aber dennoch ist es nunmehr gelungen, diesen Meilenstein der Rechtsstaatlichkeit Österreichs umzusetzen.
Apropos Kompetenzverteilung: Durch diese Reform haben nunmehr ab 1. Jänner 2014 die Länder erstmals Anteil an der Gerichtsbarkeit. Das war bisher dem Bund vorbehalten. Nützen wir die Chance, unsere föderalistische Republik auch im Bereich der Gesetzgebungskompetenzen zu modernisieren und, wie ich bereits ausgeführt habe, fit für das 21. Jahrhundert zu machen! (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie der Bundesräte Michalke und Posch.)
11.08
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