die mein Kollege Brunner schon genannt hat, die Polizeireform, die Zusammenführung der Sicherheitskörper, die Gesundheitsreform, die wir im Mai hier im Bundesrat endgültig beschließen werden, die Einrichtung des Bundesamtes für Asyl, die 200 Deregulierungsvorschläge, die mit dem Bund und den Ländern gemeinsam umgesetzt wurden, die Artikel-15a-Vereinbarung betreffend die Transparenzdatenbank, der Stabilitätspakt, ein Bundesverfassungsgesetz, mit einem Sparvolumen von insgesamt 27 Milliarden €.
In anderen Ländern gäbe es da Revolutionen und Pfeifkonzerte auf den Straßen. Das alles ist im Konsens zwischen Bund und Ländern durchgezogen worden. Das muss uns einmal jemand nachmachen! (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)
Dazu kommt noch die gemeinsame Vereinbarung – eine Artikel-15a-Vereinbarung – über die Jugendhilfe zwischen Bund und Ländern, die wir in der letzten Bundesratssitzung gemeinsam mit Minister Mitterlehner besprochen haben.
Das sind Erfolge, die wir gemeinsam errungen haben. Und es läuft ganz gut. Wenn man auf gleicher Augenhöhe miteinander verhandelt, wenn man nicht den anderen als Untertan betrachtet – die Länder sind keine Untertanen, die Länder begegnen dem Bund auf gleicher Augenhöhe –, wenn dieses Prinzip auch in Zukunft eingehalten wird, dann ist es mir um die Reformen, die noch in Aussicht stehen und die zukünftig bewältigt werden müssen, eigentlich nicht bange.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Gewaltentrennung zwischen Europäischer Union, dem Bund, den Ländern und Gemeinden verhindert auch eine Machtkonzentration. Gerade in diesen Tagen, in denen wir wieder eines Jubiläums gedenken, wird uns vor Augen geführt: Machtkonzentration verleitet zu Übermut! Machtkonzentration ist nicht gut.
Wir brauchen ein System der Zusammenarbeit, wie es der Föderalismus ist, um die Macht im Staat entsprechend zu verteilen. Die Verteilung der Macht sichert gegenseitige Kontrolle und den regionalen Ausgleich zwischen den eventuell divergierenden Interessen und verhindert auch einen undifferenzierten Zentralismus.
Es geht um Zentralismus auf der einen Seite und um Föderalismus auf der anderen Seite. Man muss ja nicht gleich so weit gehen wie der Abtprimas der Benediktiner Dr. Notker Wolf, ein Bestseller-Autor, der gesagt hat: Der Zentralismus ist eine „Erfindung des Teufels.“ (Demonstrativer Beifall des Bundesrates Mag. Pisec.) Er will Macht über andere anhäufen und die Menschen in den Regionen und Ländern entmündigen. – Er weiß offensichtlich, wovon er spricht, wenn er seine Zentrale in Rom hat, er weiß, was Zentralismus bedeutet. Aber als Benediktiner-Schüler weiß ich, dass jedes Benediktiner-Kloster eine autonome Verfassung und sehr wohl auch Mitspracherechte hat.
Es hat kürzlich ein Autor aus Wien, der Ihnen allen sicher bekannt ist, nämlich Helmut Gansterer, geschrieben – man höre und staune! –: Föderalismus ist teuer, aber sehr vernünftig. Um es gleich zu gestehen: Ich bin 200-prozentig aufseiten der Regionalisten. Die Länder sind keine untergeordneten Organe. – Zitatende.
Und Gansterer schreibt dann über die Möglichkeit der Entfaltung und der Kreativität der einzelnen Regionen in diesem Staat. – Ich glaube, dem ist nichts hinzuzufügen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte jetzt noch auf einige Anregungen meiner Vorredner eingehen. Ich bedanke mich beim Kollegen Todt, dass er das Bundesratsreformgesetz positiv bewertet hat. Ich glaube, da steht noch eine große Aufgabe vor uns, die wir gemeinsam mit dem Bund lösen müssen.
Ich glaube auch – und da bin ich bei meinem Kollegen von der grünen Fraktion; auch andere Redner haben es angesprochen –, dass wir vom derzeit herrschenden Misstrauensprinzip in der Bundesverfassung zu einem Vertrauensprinzip wechseln müssen, denn das stammt aus einer Zeit, in der die Schatten der Monarchie über Österreich ge-
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite