BundesratStenographisches Protokoll818. Sitzung / Seite 49

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deren europäischen Ländern gelingt – etwa in Italien, in Frankreich, in großen Teilen Südeuropas, aber auch im Norden, schauen Sie genau hin –, die Lebensverhältnisse, die unterschiedlich sind im ländlichen Raum, im urbanen Raum, in der Stadt, am Land und in anderen Gegenden, strukturell besser auszugleichen.

Wir haben nicht so große Probleme mit der Abwanderung aus den ländlichen Gebie­ten – es gibt sie natürlich auch, aber sie sind nicht so groß – wie in vielen anderen Teilen Europas. Wenn Sie in Italien unterwegs sind, im Urlaub oder beruflich, dann ge­hen Sie einmal in die Gegend drei Kilometer außerhalb der urbanen Räume: Sie finden entleerte Regionen! Dort hat man nicht die Kraft, einen ordentlichen Ausgleich von Lebensverhältnissen herzustellen. Darin liegt der Vorteil des Finanzausgleichs: Es wird ein Ausgleich hergestellt. Es gibt auch Einzahler und es gibt auch Gewinner – es gibt strukturell schwächere Regionen in Österreich, die profitieren.

Betreffend die Steuerautonomie könnte ich jetzt weit ausholen, denn dazu muss man ein paar Dinge sagen. Die kann man mit uns diskutieren, aber die Gesamtsteuerbelas­tung darf nicht hinauf-, sondern sie muss hinuntergehen. Steuerautonomie kann ja nicht bedeuten, dass die Gesamtsteuerbelastung steigt. Wenn die Einladung, die Grundsteuer selbst zu regeln, eine Einladung zur Steuererhöhung ist, ist das uninteres­sant. Bei den Massensteuern, im Bereich der Umsatzsteuer, ist das europarechtlich nicht möglich, bei der Körperschaftsteuer wäre es spannend, zum Beispiel durch ein Zuschlagssystem wie in der Schweiz, das würde einen interessanten Wettbewerb schaffen, bei der Einkommensteuer ist das nicht ganz einfach.

Und trotzdem müssen wir bei diesen Fragen gut überlegen – da bin ich jetzt fair –, um den Ausgleich und die Autonomie in eine richtige Dosierung zu bringen, weil beides – und da blicke ich schon über unser Land hinaus – in Österreich wichtig ist. Aus unserer Sicht könnte ich sagen: Steuerautonomie her!, weil wir heute – wie im Übrigen auch Oberösterreich – Nettozahler sind, in zwei Richtungen: nach Brüssel und nach Wien. Von daher wäre es logisch, aber es gibt auch andere Regionen, und das Wesen des Finanzausgleichs ist eben der Ausgleich von Lebensverhältnissen – ich sehe das schon auch.

Selbst die oft diskutierte und hergezeigte Schweiz redet im Moment ganz intensiv über Fragen des Ausgleichs – das müssen sie auch. Auch diese Seite der Diskussion gibt es, und die sollte man mit berücksichtigen, wenn man über Steuerautonomie und ähnli­che Dinge redet.

Fit machen für die Zukunft heißt in erster Linie Reformpartnerschaft, gemeinsam Ver­antwortung tragen heißt Reformpartnerschaft – zumindest meinem Verständnis nach –, in jenen Bereichen, die ich genannt habe: Bildung, Kinderbetreuung, Forschung und Entwicklung und auch weit darüber hinaus.

In Sachen der Transparenz laufen Sie bei mir prinzipiell offene Türen ein, aber ich wür­de Sie auch bitten, den Kopf bei der Sache zu lassen, weil es auch Dinge gibt – be­zogen auf den Bürger und die Bürgerin, die Sie ja so genannt haben –, die geschützt werden müssen: sensible persönliche Daten (Bundesrat Schreuder: Das habe ich ge­sagt, das ist eine Ausnahme!) – richtig! – in Fragen der Sicherheit zum Beispiel, das ist entscheidend. Und ein Informationsfreiheitsgesetz hat beide Aufgaben: klarzustellen, wo der Zugang zur Information hergestellt wird, wo sie nicht von vornherein unter ei­nem Amtsgeheimnis stehen muss, aber auch klarzustellen, wo Schutz gelten muss. Das kann man auch machen, und deswegen ist diese Überlegung durchaus interessant.

Sie können sich aber bei uns auch gerne – weil Sie das so gebracht haben – das neue Parteiengesetz anschauen. Wir gehen in der Transparenz über die Bundesbestimmun­gen hinaus. Sie können sich anschauen, was wir veröffentlichen in Bezug auf die Ab­geordneten – deutlich mehr als dieses Haus!; also die Regelungen sind eher noch wei-


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