BundesratStenographisches Protokoll818. Sitzung / Seite 64

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men wir einen internationalen Haftbefehl, und mit ein bisschen Glück kann man zwölf bis 24 Stunden später in Erfahrung bringen, dass der Straftäter auch festgesetzt wor­den ist und das Auslieferungsverfahren läuft.

In der Ermittlungsarbeit, in der wechselseitigen Rechtshilfe sind ganz wesentliche Schritte möglich. Hier tut Internationalität sehr gut, hier gilt es, eine Gesamtlösung und nicht nur Teillösungen anzustreben.

Etwas kritischer sieht Österreich nicht ganz zu Unrecht die Europäische Staatsanwalt­schaft. Ich denke auch, dass man sich, bevor man wieder eine Behördenebene ein­zieht, darüber Gedanken machen sollte, wozu das gut sein soll. Die österreichische Staatsanwaltschaft ist gut genug aufgestellt, um auch internationale Straftaten, die die EU massiv finanziell schädigen, zur Anklage zu bringen. Aber wenn es sein soll und ein ordentlicher Vorschlag kommt, dann wird man sich damit auseinandersetzen.

Ich streife kurz das Zivilrecht. Mir sind in diesem Programm dazu zwei, drei wesent­liche Punkte aufgefallen. Das eine ist der Vorschlag eines Gemeinsamen Europäi­schen Kaufrechts. Was ich vorher zur Staatsanwaltschaft betreffend weitere Behörden gesagt habe, das sage ich jetzt zu einem Gemeinsamen Kaufrecht: Als ob es das nicht schon gäbe! Das birgt so viele Fragen in sich. Wir haben ein UN-Kaufrecht, wir haben ein internationales Privatrecht, das in Wirklichkeit alles regelt, welches Recht wo an­zuwenden ist, mit verschiedenen Anknüpfungspunkten. Es steht schon zur Frage, ob wir hier auf EU-Ebene tatsächlich das Rad neu erfinden müssen. Ich denke, dass ein weiteres Recht da nicht notwendig ist. Und wenn ich es richtig gelesen habe, hat die­ses Haus bereits einmal Nein dazu gesagt.

Wichtig ist aus meiner Sicht – das ist auch ein guter Punkt in diesem Programm – das Ehegüterrecht. Wir haben immer mehr übernationale Ehen, leider Gottes auch solche, die zu Bruch gehen. Dies ist ein guter Ansatz, um das Ehegüterrecht, das in sehr vie­len Staaten sehr divergiert, auch übernational zu regeln und auf einen Nenner zu brin­gen, damit eine klare Rechtsfolge vorhanden ist, wenn sich zwei Bürger mit unter­schiedlicher EU-Staatsangehörigkeit scheiden lassen. Eine Vereinheitlichung in diesem Bereich, meine Damen und Herren, tut absolut not. Sie gilt auch – der Kollege Schreu­der ist gerade nicht da – für eingetragene Partnerschaften.

Das Programm enthält dann noch einige kleinere Dinge, vor allem Zustellübereinkom­men. Zustellübereinkommen sind immer relativ zweckmäßig, auch aus Unternehmer­sicht: Wenn man heute den Geschäftspartner in Italien klagt, dann kann man den Akt seitens des Gerichtes auf neun bis zwölf Monate kalendieren. So lange dauert es nämlich, bis die Sache überhaupt einmal zugestellt ist, von einer Entscheidung oder ei­nem Verfahren ist gar nicht die Rede. Das sind ganz wesentliche Dinge, die gemacht werden sollen.

Gearbeitet wird an einem Justizportal, das bis jetzt nur eine Internet-Homepage und für einen User daher noch nicht wirklich zweckmäßig ist. Wenn man sich über internatio­nales Recht kundig machen will, dann soll man das auch machen können und dann soll man dort auch die Verfahrensarten abarbeiten.

Insgesamt habe ich bei diesem Programm den Eindruck, dass einige sehr, sehr wich­tige Dinge gemacht worden sind, bei denen die Notwendigkeit der Internationalisierung besteht. Bei einem guten Teil liefert die Kommission bis jetzt nur die Überschriften, oh­ne diese auch nur mit irgendeinem Vorschlag zu versehen. Das nimmt man einmal zur Kenntnis. Man muss sich die Vorschläge anschauen, wenn sie kommen, aber die Überschriften alleine genügen nicht. Ich denke aber, wenn zwei bis drei dieser Punkte, die ich auch hier angeschnitten habe, wirklich konkret und gut umgesetzt werden, dann hilft das auf jeden Fall auch den österreichischen Staatsbürgern und den österreichi­schen Unternehmen.

 


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