BundesratStenographisches Protokoll818. Sitzung / Seite 63

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Rechtssystemen: Litauen hat einen starken russischen Einfluss, Irland arbeitet mit an­gelsächsischem Recht und Griechenland mit Römischem Recht. Es wird also sehr viel Probleme geben. (Beifall bei der FPÖ.)

12.38


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bun­desrat Mag. Fürlinger. – Bitte.

 


12.39.02

Bundesrat Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsiden­tin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Zunächst danke ich dem Kollegen Ertl für die wirtschaftspolitische Vorlesung über die Unzulänglichkeiten diverser EU-Mitglieder. Es steht mir an und für sich nicht zu, das festzustellen, aber ich habe doch den Eindruck, es war ein bisschen eine Themenverfehlung, wenngleich die Aufzählung von Verfeh­lungen einzelner EU-Staaten natürlich wesentlich spannender sein kann – vor allem für Nicht-Juristen! – als das, womit sich Juristen in dem Zusammenhang zu beschäftigen haben. Ich habe also die große Ehre, Ihnen Juristisches ein bisschen näherzubringen, was für einen Rechtsanwender, einen Juristen durchaus Spannung in sich birgt. Bei manch anderen wird sich die Spannung möglicherweise in Grenzen halten. Ich werde daher versuchen, aus diesem Programm ein paar Punkte herauszugreifen und an­schaulich darzustellen, die tatsächlich auch für den Durchschnittsbürger von irgendei­ner Bedeutung sein könnten.

Richtig ist – das hat Kollege Ertl treffend ausgeführt –, es gibt zwei Komplexe, über die wir uns zu unterhalten haben. Der eine ist das Strafrecht, über das der Staat sein Ver­folgungsmonopol hat, und der andere ist das Zivilrecht, bei dem sich zwei Partner mög­lichst auf Augenhöhe gegenüberstehen sollten.

Im Strafrecht ist es nicht erst seit der Internationalisierung des Drogenhandels ein Ge­bot der Stunde, dass man sich Gedanken darüber macht, wie man übergreifend Straf­täter holen und festsetzen sowie Straftaten verhindern kann. Dazu gibt es einige Zielerklärungen, einige Vereinbarungen, einige Möglichkeiten zur Vertiefung des Pro­gramms.

Den Drogenhandel habe ich bereits angesprochen. Hier ist geplant, die Strafdrohungen zu überarbeiten und einander anzugleichen. Ich glaube, dass das Sinn macht und dass dies eine klare Erklärung der internationalen Gemeinschaft Europäische Union ist, den Drogenhandel in jeder Weise zu bekämpfen. Die Position Österreichs dazu ist, dass es mit Sicherheit nicht säumig ist. Es gibt noch ein paar Staaten, die die Absichtserklä­rungen nicht erfüllt haben. Es wäre auch wichtig, zu dokumentieren, dass man nicht Schritt drei vor Schritt zwei macht. Wenn einmal in puncto Strafrecht, Drogenbekämp­fung, aber auch Prävention alle auf demselben Level wie wir wären, dann wäre das si­cher ein guter Schritt für die gesamte Europäische Union. (Vizepräsident Mag. Himmer übernimmt den Vorsitz.)

Wichtig ist auch, dass das Strafregister weiter internationalisiert wird. Viele werden sich noch an die Zeiten erinnern, als ein Straftäter, der beispielsweise in Italien verurteilt worden ist, weil er drei Leute umgebracht hat, in Österreich als unbescholten gegolten hat. Dieses Thema ist ja schon länger erledigt. Aber nun muss daran gearbeitet wer­den, dass es auch für Drittstaatsangehörige gilt, die in EU-Staaten Straftaten begehen. Dafür ist das internationale Strafregister bisher nicht angewendet worden.

Ein ganz wesentlicher Punkt ist die Rechtshilfe untereinander, dass die Staaten einan­der helfen, Straftäter zu finden. Viele Juristen und Anwälte erinnern sich an die Zeiten, in denen es hieß, ein Straftäter ist nach Spanien oder Italien ausgereist, und der zu­ständige Richter hat daher die Unterbrechung des Verfahrens verfügt. Heute bekom-


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