BundesratStenographisches Protokoll818. Sitzung / Seite 70

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rascher vor sich gehen. Das wäre natürlich eine große Hilfe und große Unterstützung für die Arbeit der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte.

Es soll darauf hinauslaufen, dass es künftig eine einzige und umfassende Rechts­grundlage für Rechtshilfeangelegenheiten gibt. Im Moment ist dieser Rechtshilfebe­reich ein sehr mehrschichtiger. Da gibt es verschiedene Europaratsübereinkommen mit verschiedenen Protokollen, es gibt EU-Übereinkommen mit verschiedenen Protokollen. Das ist natürlich für diesen Bereich nicht sehr förderlich. Da wäre es wirklich hilfreich, wenn wir zu einem einheitlichen Rechtshilferegime kommen könnten.

Österreich unterstützt dieses Vorhaben als Koinitiator. Dieses Vorhaben kommt ur­sprünglich von Belgien, es ist eine belgische Initiative, aber wir unterstützen diese Ini­tiative als Koinitiatoren.

Darüber hinaus liegen mir die Vorschläge für eine Verordnung über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidun­gen im Bereich des Ehegüterrechts und im Bereich der eingetragenen Partnerschaften am Herzen. Herr Bundesrat Fürlinger hat bereits darauf hingewiesen, dass es immer mehr internationale Ehen gibt, aber es gibt natürlich auch immer mehr internationale eingetragene Partnerschaften.

Für diese internationalen Beziehungen gilt natürlich, dass sie nicht immer erst durch den Tod enden, sondern häufig auch schon früher geschieden werden. Wenn früher eine Trennung erfolgt, dann stellt sich häufig das Problem: Wie ist im Trennungsfall, im Scheidungsfall mit der Aufteilung des Vermögens umzugehen? Wie sieht die Verwal­tung des Vermögens aus dieser Partnerschaft aus? Wie sieht die Trennung des Ver­mögens aus dieser Partnerschaft aus? – Das erzeugt natürlich im internationalen Be­reich besondere Probleme, und es ist meiner Ansicht nach wichtig, dass man auch hier ansetzt.

Allein dieser Bereich zeigt schon, dass auch unser Privatleben immer internationaler geworden ist. Wir sprechen immer davon, dass die Wirtschaft international geworden ist, aber das gilt natürlich auch längst schon für unser Privatleben, wie eben die in­ternationalen Beziehungen, internationale eingetragene Partnerschaften zeigen – na­türlich mit allen damit verbundenen Konsequenzen.

Aber wir müssen auch sehen, dass die Kriminalität international geworden ist! Auch das lässt sich nicht leugnen. Deshalb möchte ich noch das unterstreichen, was einige von Ihnen bereits angesprochen haben: Es ist genau bei dieser grenzüberschreitenden Kriminalität ganz wichtig, dass es eine gemeinsame Bekämpfung dieser Kriminalitäts­formen gibt, also gemeinsame Bekämpfung von Drogenhandel, Korruption, Geldwä­sche et cetera. Denn diese Kriminalitätsformen machen nicht an den nationalen Gren­zen Halt, und es wäre wirklich naiv, zu glauben, dass wir das auf rein nationaler Ebene wirksam bekämpfen können. Da braucht es eben die Gemeinsamkeit, das gemeinsa­me Bekämpfen dieser Kriminalitätsformen.

Ein Thema, das aus österreichischer Sicht auch sehr wichtig ist, wo wir in Österreich wirklich eine Vorreiterrolle einnehmen, ist der Bereich e-Justice. Deshalb setze ich mich in diesem Bereich ebenfalls für Fortschritte auch auf europäischer Ebene ein.

Für den irischen Ratsvorsitz ist ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum das Leitmotiv seiner Präsidentschaft, das natürlich auch im Justizbereich Beachtung finden soll. Dementsprechend misst Irland den einschlägigen Finanzierungsprogrammen große Be­deutung bei.

Prioritär sind ferner unter anderem der Verordnungsvorschlag zur Änderung der beste­henden Insolvenzverordnung, der Verordnungsvorschlag zur Einführung eines Euro­päischen Kontenpfändungsbeschlusses, das Europäische Kaufrecht. Dazu hat Herr


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