BundesratStenographisches Protokoll818. Sitzung / Seite 71

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Bundesrat Fürlinger bereits die mehr als berechtigte Frage aufgeworfen: Brauchen wir überhaupt ein 27. beziehungsweise 28. – Entschuldigung, eigentlich müsste man sa­gen: 28. beziehungsweise bald 29. – Kaufrecht? Reicht da nicht das, was wir bereits haben?

Außerdem geht es auch um einen Richtlinienvorschlag über die strafrechtliche Be­kämpfung von Betrug, der gegen die finanziellen Interessen der EU gerichtet ist, und um einen Richtlinienvorschlag über die Sicherstellung und Einziehung von Erträgen aus Straftaten. Hier sei auch noch einmal der Hinweis auf die europäische Ermittlungs­anordnung gegeben, die ich bereits angesprochen habe und die vom irischen Vorsitz als Priorität eingestuft wird.

Sie sehen also, dass das Programm, das wir uns auf europäischer Ebene vorgenom­men haben, ein sehr umfassendes und ein sehr weitreichendes ist. Aber ich halte es für wichtig, dass in diesem Bereich eine gute Zusammenarbeit auf europäischer Ebene stattfindet.

Es wurden auch einige Fragen an mich gestellt. Diese möchte ich wie folgt beant­worten:

Die erste Frage von Frau Bundesrätin Kerschbaum bezog sich auf den Vorschlag über die gegenseitige Anerkennung der Wirkung bestimmter Personenstandsurkunden. Da liegt bis jetzt noch kein Vorschlag der Europäischen Kommission vor; es gibt ein Grün­buch, aber noch keinen konkreten Vorschlag der Europäischen Kommission. Nach in­formellen Informationen soll die Anerkennung von Personenstandsurkunden vom Vor­schlag der Europäischen Kommission nicht erfasst sein. Das sind also einmal infor­melle Informationen; wir werden weitersehen, wenn der Vorschlag dann wirklich kon­kret auf dem Tisch liegt.

Die zweite Frage bezog sich auf Ungarn und die dort vorgenommenen Verfassungsän­derungen. Derartige Änderungen im nationalen Verfassungsrecht sind nicht Gegen­stand der Ratssitzungen der Justizminister.

Ihre dritte Frage bezog sich auf die Atomhaftung, und Sie haben auch darauf hinge­wiesen, dass wir in Österreich diesbezüglich ein sehr gutes Gesetz haben. Unser Atomhaftungsgesetz ist vorbildlich, und Sie können der Jahresvorschau entnehmen, dass wir ein Interesse daran haben und uns auch dafür einsetzen werden, dass dieser Standard, den wir haben, natürlich erhalten bleibt und dass wir von diesem Standard nicht abgehen oder einen Schritt zurückgehen müssen.

Der Bericht, den Sie angesprochen haben, stammt vom Umweltministerium. Wir haben natürlich zugearbeitet, aber hauptverantwortlich waren wir bei diesem von Ihnen ange­sprochenen Bericht nicht.

Der Export des österreichischen Atomhaftungsprivilegs, also des Atomhaftungsre­gimes, muss man eigentlich richtig sagen, wird wahrscheinlich unrealistisch sein. Wenn wir das – so wie Sie es auch angesprochen haben – auf die europäische Ebene trans­portieren wollen und dort dieses Atomhaftungsregime wirklich umsetzen wollen, wird man das realistischerweise als unrealistisch einstufen müssen, weil man davon wird ausgehen müssen, dass die österreichische Haltung auf europäischer Ebene nicht mehrheitsfähig sein wird. Das ist die realistische Einschätzung, die ich hier vornehme, wiewohl wir es uns natürlich wünschen würden und uns auch in dieser Richtung ein­setzen werden. Aber die Realität wird vermutlich anders aussehen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir mit unserer Meinung auf europäischer Ebene mehrheitsfähig sein werden. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.14


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite