BundesratStenographisches Protokoll818. Sitzung / Seite 72

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Wünscht noch jemand das Wort? – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Die Debatte ist ge­schlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den ge­genständlichen Bericht zur Kenntnis nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stim­menmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

13.15.244. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 27. Februar 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird (2142 d.B. und 2180 d.B. so­wie 8909/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zum 4. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Junker. Ich bitte um die Berichterstattung.

13.15.36

 


Berichterstatterin Anneliese Junker: Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesmi­nister! Meine Damen und Herren! Ich berichte aus dem Ausschuss für Wissenschaft und Forschung über den Beschluss des Nationalrates von 27. Februar 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung stellt nach Beratung der Vorlage am 12. März 2013 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Krusche. – Bitte, Herr Kollege.

 


13.16.24

Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bun­desminister – in Vertretung des zuständigen Ministers, aber auch als Vorgängerin des zuständigen Ministers! Meine Damen und Herren! Liebe Zuseher zu Hause an den Bildschirmen! „Kapazitätsorientiert“, das ist das Schlagwort und scheint das Motto die­ses Gesetzentwurfes zu sein. Allein in den Erläuterungen des Vorblattes kommt in den ersten drei Absätzen dieses Wort siebenmal vor, insgesamt weit über zwanzigmal.

Immer wird im Zusammenhang mit dem Wort „kapazitätsorientiert“ auch das Wort „stu­dierendenbezogen“ genannt. Es handelt sich dabei offensichtlich um eine zwar äußerst kreative, aber auch nichtssagende, um nicht zu sagen irreführende Wortschöpfung. Wenn man im Google nachschaut, dann findet man zu diesem Wort genau 175 Ein­träge, und fast die Hälfte davon befasst sich mit diesem Gesetzentwurf. Man sieht also schon daran, dass das im allgemeinen Sprachgebrauch nicht sehr verankert ist.

Offensichtlich ist mit dieser Wortschöpfung eigentlich gemeint: studienplatzbezogen, nämlich im Hinblick auf die Finanzierung. Geschickterweise gaukelt dieses Wort ei­gentlich vor, dass es irgendetwas für die Studierenden ist. Ich werde aber auf diese Fi­nanzierung noch zu sprechen kommen.

Man verabschiedet sich mit diesem Gesetzentwurf schrittweise vom freien Universitäts­zugang. Wir wissen, seit jeher gibt es Beschränkungen bei den Kunststudien; das ist sicherlich aus gutem Grund ein Sonderfall. Vor einigen Jahren hat man im Bereich der Medizin Beschränkungen mit Eingangstests eingeführt. Nun kommen die nächsten fünf


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