BundesratStenographisches Protokoll818. Sitzung / Seite 73

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Felder dazu: Architektur, Biologie – mit Biochemie –, Informatik, Pharmazie und Wirt­schaft. Insgesamt sind es, glaube ich, 28 Studien, die davon betroffen sind.

Man mag nun über den freien Universitätszugang denken, wie man will, darüber kann man sicherlich lange diskutieren. Aber der Lösungsansatz, der mit diesem Gesetz ge­troffen wird, ist sicherlich der denkbar schlechteste für eine Studienbeschränkung. Es ist ein fauler Kompromiss, bei dem man es sich wirklich sehr einfach gemacht hat. Man geht einfach vom Ist-Zustand bei jenen Studien aus, die an der Kapazitätsgrenze an­gelangt sind oder großteils bereits über der Kapazitätsgrenze liegen, gibt ein paar neue Professoren dazu und friert dann die mehr oder weniger auf- oder abgerundeten Hö­rerzahlen des Studienjahres 2011/2012 auf diesem Stand ein.

Meine Damen und Herren, da wäre es wahrscheinlich noch das kleinere Übel, wenn man statt dieses sogenannten kapazitätsorientierten Ansatzes einen bedarfsorientier­ten Ansatz wählen und sagen würde: Ich will nicht mehr ausbilden. Ich will keine ar­beitslosen Akademiker en masse ausbilden, sondern dort, wo es keine Berufschancen gibt, greife ich sozusagen steuernd ein.

Aber dieses Gesetz wirft ja insgesamt wesentlich mehr Fragen auf, als es beantwortet. Wie schaut es mit der viel zitierten und immer wieder geforderten Erhöhung der Akade­mikerquote aus? – Die wird zwar einmal erwähnt in den Erläuterungen, aber wie das mit diesem Gesetz funktionieren soll, das geht daraus nicht hervor. Mit einem Einfrie­ren der Zahl von Studienplätzen wird das sicherlich auch nicht erreicht werden.

Wie sieht es mit der Planbarkeit aus, nämlich nicht mit der Planbarkeit für die Univer­sitäten – die wird sicherlich besser dadurch –, sondern mit der Planbarkeit für die Stu­dierwilligen? Wann ist denn die Eingangsprüfung notwendig? Was tut der Studierwil­lige, wenn er jetzt diesen Test nicht besteht und dieses Studium nicht aufnehmen kann, das er sich gewünscht hat? – Dann kann er vielleicht die Uni wechseln, weil beispiels­weise Salzburg ja bereits angekündigt hat, dass es diese freiwillige Beschränkung in dieser Form nicht exekutieren will. Aber mir stellt sich schon die Frage, ob das dann auch sozial verträglich ist. Wenn jetzt ein Grazer auf der Grazer Uni keinen Studien­platz bekommt, soll er dann, muss er dann, darf er dann nach Salzburg gehen? Kann er sich das überhaupt leisten? Können sich das die Eltern leisten? Das sind schon wichtige Fragen. Wenn das nicht geht, macht er dann ein Studium zweiter Wahl? Ich weiß nicht, ob das dann im Sinne eines möglichst raschen Studienabschlusses ist und ob das einer Reduktion der Drop-out-Rate wirklich förderlich ist.

Mir kommt das Ganze ein bisschen so vor wie diese Brunnen mit mehreren Wasser­becken, die übereinander angeordnet sind, wo oben das Wasser einläuft. Wenn das erste Becken voll ist, läuft es über ins nächste und so weiter. Diese Kaskade haben wir jetzt faktisch auch mit diesem Gesetz eingeleitet, denn wir sehen das ja schon am Bei­spiel der Pharmazie. Sehr viele, die keine Möglichkeit bekommen haben, Medizin zu studieren, sind zur Pharmazie oder auch zur Biochemie ausgewichen. Jetzt ist dieses Becken auch voll. Ich frage mich, welches Becken dann das nächste ist.

Frau Bundesministerin, wir sind ja eigentlich gebrannte Kinder von solchen Husch-Pfusch-Gesetzen. Wir wissen das von den Aufnahmetests für die Medizin. Da ist man dann – es hat ein paar Jahre gedauert – draufgekommen, dass eigentlich viel weniger Frauen diesen Aufnahmetest schaffen als Männer. Was hat man dort gemacht? – Das passt zu der Diskussion, die wir heute bereits in der Aktuellen Stunde gehabt haben, nämlich zur Gleichberechtigung der Männer. – Man hat einfach einige Männer gekappt, die die notwendigen Punkte gehabt haben, und hat dafür Frauen, die weniger Punkte gehabt haben, zum Studium zugelassen. Wenn das Gerechtigkeit ist, wenn das ein vernünftiges Gesetz ist, dann, muss ich sagen, habe ich andere Vorstellungen.

Sie werden sich noch erinnern können – ich glaube, das war noch in Ihrer Zeit als Wis­senschaftsministerin –, wie wir das Gesetz mit dem Anmeldesystem beschlossen ha-


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