BundesratStenographisches Protokoll818. Sitzung / Seite 69

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13.03.28

Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Bundesrätinnen und Bundesräte! Herr Bundesrat Schennach hat ja be­reits darauf hingewiesen, was das Wesen einer Vorschau ist. Bei der Vorschau geht es primär darum, Sie zu informieren, Ihnen einfach Informationen darüber zu geben, was auf europäischer Ebene im Justizbereich in Zukunft geplant ist. Diese Jahresvorschau hat ihre Grundlage im EU-Informationsgesetz, wonach ich verpflichtet bin, Sie entspre­chend zu informieren. Diese Information soll Ihnen einen umfassenden Überblick über die von der Europäischen Kommission und der sogenannten Trio-Ratspräsidentschaft von Irland, Litauen und Griechenland bis ins erste Halbjahr 2014 geplanten legislativen Aktivitäten auf europäischer Ebene geben.

Zu den Ausführungen von Bundesrat Ertl möchte ich Folgendes festhalten: Wir sind es auf europäischer Ebene gewohnt, uns permanent mit mehr als drei verschiedenen Rechtsordnungen zu beschäftigen. Wir haben es dort mit 27, bald mit 28 verschiede­nen Rechtsordnungen zu tun! Es braucht also nicht so getan zu werden, als wären drei verschiedene Rechtsordnungen für uns eine Herausforderung, die nicht zu bewältigen ist. Sie sagen, unsere europäische Arbeit sieht ganz anders aus. Es ist natürlich eine Herausforderung, mit so vielen verschiedenen Rechtsordnungen zu arbeiten, aber drei sind wirklich leicht zu handeln. Bei 27 oder 28 wird es dann schon einmal ein bisschen schwieriger im Detail, aber selbst das schaffen wir! Man sieht ja, dass wir immer wieder zu guten Lösungen kommen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Die Arbeiten auf europäischer Ebene im Justizbereich werden weiterhin durch die Prio­ritätensetzung im sogenannten Stockholmer Programm zur Stärkung der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts in der Europäischen Union für den Zeitraum 2010 bis 2014 geprägt. Ich unterstütze nach wie vor das Bekenntnis zur Stärkung des wechselseiti­gen Vertrauens in die Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und insbesondere auch den Ansatz der gegenseitigen Anerkennung von Urteilen und Urkunden.

Das hängt ja auch zusammen! Eine gegenseitige Anerkennung von Urteilen und Ur­kunden heißt, ich anerkenne im Inland das Urteil etwa eines Gerichtes aus einem an­deren Mitgliedstaat. Das setzt natürlich voraus, dass ich Vertrauen in dieses andere Rechtssystem habe, denn nur, wenn ich Vertrauen in das Funktionieren des anderen Rechtssystems habe, kann ich getrost auch das Urteil, das aus diesem Rechtssystem kommt, im Inland anerkennen. Es sind das also zwei Dinge, die sehr eng zusammen­hängen und die meines Erachtens beide sehr wichtig für die Zusammenarbeit im Jus­tizbereich auf europäischer Ebene sind.

Wenn Sie sich den Bericht ansehen, dann sehen Sie auch, dass hier wirklich eine Viel­zahl von verschiedenen Rechtsakten in Verhandlung steht. Das birgt natürlich auch die Gefahr in sich, dass es vielleicht dazu führen kann, dass es einfach schnell gehen soll, dass vielleicht die Qualität darunter leidet. Da müssen wir meines Erachtens sehr gut aufpassen, denn auch bei der Vielzahl der in Verhandlung stehenden Rechtsakte wird darauf zu achten sein, dass diese – wie auch im Stockholmer Programm ausdrücklich vorgesehen ist – gründlich vorbereitet werden und dadurch hohe legistische Qualität bieten, ohne zu großem finanziellen Mehraufwand für die Mitgliedstaaten zu führen. Das müssen wir bei jedem Rechtsakt meines Erachtens immer im Auge behalten.

Während des irischen Ratsvorsitzes ist aus meiner Sicht der Vorschlag für eine Richt­linie über die Europäische Ermittlungsanordnung prioritär. Herr Bundesrat Fürlinger hat bereits auf die Bedeutung von Rechtshilfeersuchen hingewiesen. Bei dieser Europäi­schen Ermittlungsanordnung geht es ganz einfach darum, dass ein umfassendes Rechtshilferegime geschaffen werden soll, das die Arbeit der Staatsanwaltschaften erleichtern soll. Es sollen diese Rechtshilfeverfahren dadurch in Zukunft effizienter und


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