BundesratStenographisches Protokoll818. Sitzung / Seite 68

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Ich denke mir, das sind Regelungen, die im 21. Jahrhundert einfach wirklich keinen Platz mehr haben. Und da muss man wirklich auf europäischer Ebene – Wortlaut – da­zu Stellung nehmen und das nicht ignorieren. Da würde ich Sie bitten, dass Sie uns vielleicht ein paar Worte dazu sagen, ob Sie vorhaben oder ob der Justizministerrat vorhat, sich diesbezüglich zu äußern, wenn eine Verfassung so wie in Ungarn wirklich ausgehöhlt wird.

Ein dritter Punkt, den ich noch ganz kurz ansprechen möchte, weil er heute schon er­wähnt worden ist, und den ich im Ausschuss offensichtlich massiv versäumt habe, ist das Thema Atomhaftung, weil – und das freut mich besonders – Sie vor Kurzem den Bericht der Bundesregierung nach § 30 Atomhaftungsgesetz vorgelegt haben. Das wäre an und für sich alle drei Jahre unter Federführung des Justizministeriums fällig, aber die letzten zwei Berichte sind einfach nicht vorgekommen und nicht behandelt worden. Der diesmalige Bericht, der den Zeitraum von 2008 bis 2010 umfasst, ist in­zwischen dem Justizausschuss zugewiesen worden.

Der Umfang und die Form des Berichts sind im Vergleich zu dem, was Sie sonst ge­liefert haben, verbesserungsfähig. Was drinsteht, steht prinzipiell auch in Wikipedia, aber dort stand es schon zwei Jahre früher. Da würde ich mir schon vorstellen, dass man sich auch in diesem Bericht ein bisschen intensiver mit der Frage der Haftung für Atomschäden befasst.

Was mich doch auch ein bisschen irritiert, ist die Aussage, die dazu in der Parlaments­korrespondenz veröffentlicht – und zum Teil, wenngleich nicht ganz so scharf, auch im Bericht formuliert – wurde:

„Der Bericht gibt () zu bedenken, dass im österreichischen Atomhaftungsgesetz im Gegensatz zu den internationalen Haftungssystemen keine Haftungsobergrenze und keine Kanalisierung sowie ein österreichischer Gerichtsstand vorgesehen sind, und schließt mit der Warnung, aus österreichischer Sicht dürfe die Anwendbarkeit dieser Grundsätze des Gesetzes in keiner Weise durchbrochen werden.“

Da gebe ich Ihnen prinzipiell recht: Unser Atomhaftungsgesetz ist vorbildlich. Nur den­ke ich, es ist uns allen bewusst, dass wir noch nicht wissen, ob dieses Gesetz irgend­wann einmal anwendbar ist. Wir haben jetzt ein schönes österreichisches Gesetz, in dem steht, dass wir, wenn in Tschechien, in der Slowakei oder sonst irgendwo etwas passiert und Österreicher betroffen sind, volle Rechte und volle Deckung haben – wenn dann wirklich etwas passiert, müssen wir zu streiten anfangen, ob es auch wirk­lich so ist! (Zwischenruf des Bundesrates Schennach.)

Es müsste daher meiner Meinung nach nicht nur unser Ziel sein, die österreichische Atomhaftung aufrechtzuerhalten, sondern es ist auch wirklich dringend an der Zeit, dass wir an den europäischen Regelungen, die in erster Linie aus Haftungsbeschrän­kungen bestehen, massiv etwas ändern. Denn jeder weiß, Atomhaftung ist so gestal­tet, dass in Wirklichkeit jedes Kfz besser versichert ist als ein Atomkraftwerk und dass bei einem Unfall letztendlich keinerlei Schadenswiedergutmachung herrscht, was zu­sätzlich auch noch dazu führt, dass sich eine massive Wettbewerbsverzerrung ergibt, unter der in erster Linie auch österreichische EVUs leiden.

Deshalb würde ich Sie, Frau Ministerin, bitten, dass Sie sich auch mit diesem Thema befassen. Es gibt derzeit auch einen Vorstoß aus Oberösterreich, an dieser Atomhaf­tung, von Österreich ausgehend, etwas zu ändern. Da würde ich wirklich bitten, dass sich die gesamte Bundesregierung – vielleicht unter Ihrer Vorsitzführung und Federfüh­rung – diesbezüglich einsetzt. – Danke. (Beifall bei Bundesräten von ÖVP und SPÖ.)

13.03


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist jetzt Frau Bundesminister Dr. Karl. – Bitte, Frau Minister.

 


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