BundesratStenographisches Protokoll818. Sitzung / Seite 67

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Was ich behauptet habe, ist, dass es, da drei verschiedene Rechtssysteme bestehen, nicht sehr einfach sein wird, zu einem Kompromiss zu kommen. Das war meine Be­hauptung; aber ich habe weder eine unterschwellige noch eine beleidigende Aussage gemacht. (Beifall bei der FPÖ.)

12.56


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Kersch­baum. – Bitte, Frau Kollegin.

 


12.56.00

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach der Rede von Kolle­gem Schennach bin ich jetzt ganz traurig, dass ich gestern nicht im Justizausschuss war, aber es ist bei uns des Öfteren eine Frage der Einteilung.

Zum Bericht an sich: Ich habe schon im Vorjahr erwähnt, dass ich die Aufbereitung des Berichts ziemlich vorbildlich finde, weil er sehr übersichtlich ist und weil im Prinzip fast überall eine österreichische Meinung oder zumindest eine Meinung des Ministeriums abgebildet ist.

Kollege Ertl hat schon angeschnitten, dass es manchmal heißt: Wir warten noch auf die Vorlage des Vorschlags. – Da gibt es wahrscheinlich trotzdem ein paar Meinungen, die das Ministerium zum jeweiligen Punkt vertritt und die man anführen könnte, auch wenn der Vorschlag vielleicht noch nicht vorliegt.

Insgesamt werden wir dem Bericht aber zustimmen, weil er umfassend über die Ange­legenheiten berichtet, die in den kommenden eineinhalb Jahren im Justizbereich der Europäischen Union geplant sind.

Ich möchte noch zu einem Punkt nachfragen, der heute schon angesprochen worden ist, und zwar zur gegenseitigen Anerkennung der Wirkung bestimmter Personen­standsurkunden. Kollege Schreuder hat im Ausschuss gefragt, ob dabei auch der Fa­milienstand, sprich – natürlich sein besonderes Anliegen –, ob auch die gleichge­schlechtlichen Partnerschaften zu diesen Personenstandsurkunden zählen. Wenn dem so wäre, würden uns diesbezüglich natürlich insbesondere Ihre Meinung und Ihr Stand­punkt interessieren.

Die Haltungen des Bundesministeriums sind jetzt nicht unbedingt immer diejenigen, die auch wir vertreten. Wenn Sie im Bericht diesem Grünbuch skeptisch gegenüberstehen, dann ist das halt so. Und wenn Sie dann schreiben, eine Vereinheitlichung des interna­tionalen Privatrechts wäre dem vorzuziehen, dann hätte ich gerade hier zum Teil schon Bedenken, weil gerade in der Frage von gleichgeschlechtlichen Beziehungen das Pri­vatrecht in der Europäischen Union doch ziemlich weit auseinandergeht. Und es gibt Staaten, auf deren Level wir uns dann nicht mehr hinunterbegeben sollten.

Das ist gleich der zweite Punkt, den ich ansprechen möchte: Ungarn. Es ist jetzt aktuell auch bei uns in den Medien zu lesen, dass durch die Änderung der Verfassung in Ungarn große Proteste ausgebrochen sind. Aber ich denke, dass es auch auf europäi­scher Ebene notwendig ist, da irgendwann einmal klare Worte zu finden und zu sagen, dass es so nicht geht.

Das eine ist das Problem mit der Bestimmung, dass Familien im Sinn der Verfassung nur noch Mann und Frau, offiziell verheiratet und mit Kindern sind. Das ist ein Rück­schritt in eine Zeit, in die wir eigentlich nicht zurückwollen. Aber es betrifft natürlich meiner Meinung nach schon auch das Justizministerium. Deshalb würde ich von Ihnen gerne wissen, ob es diesbezüglich auch im Justizministerrat Beratungen gibt, wie man bei solchen Vorlagen vorgeht, wenn oberste Richter Verfassungsänderungen nur mehr formal prüfen dürfen, wenn oberste Richter nicht mehr auf Beschlüsse vor 2012 zu­rückgreifen dürfen.

 


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