BundesratStenographisches Protokoll818. Sitzung / Seite 79

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antwortlich machen. (Bundesrat Dönmez: Ein bisschen mehr Weitblick!) – Ich habe ge­nug Weitblick, trotzdem muss man die Kirche im Dorf lassen, dort, wo sie hingehört.

Aber zurück zum Thema, vielleicht zur Erklärung, was mit dieser UG-Novelle 2013 ge­schieht: Es geht darum, dass im Bereich der Hochschulen eine Verbesserung nicht nur für die Finanzierung, sondern auch für die Studienbedingungen der angehenden Aka­demikerinnen und Akademiker beschlossen wird. – Darum geht es hier.

Das ist ein wesentliches Gesetz, und die vorliegende Novelle des Universitätsgesetzes beschreibt letztendlich einen möglichen Einstieg zur – Kollege Krusche hat das Wort ohnehin zelebriert – kapazitätsorientierten, studienbezogenen Universitätsfinanzierung.

Man geht von dem hohen Niveau in den sogenannten Massenfächern aus – diese No­velle gilt mit ihrem Qualitätsverbesserungspakt zunächst für die sogenannten beson­ders stark nachgefragten Studienfelder – ihr habt sie ja genannt –, das sind Pharmazie, Biologie, Biochemie, Architektur, Städteplanung, Wirtschaftswissenschaften und Infor­matik.

Sehr positiv ist da, dass es eine schrittweise Anhebung gibt, und zwar um 95 Profes­suren, um eine Angleichung der betroffenen Studienfelder an internationale Betreu­ungszahlen zu erreichen. Völlig neu ist eine Aufsplittung des Universitätsbudgets in die Säulen Lehre, Forschung beziehungsweise Entwicklung und Erschließung der Künste sowie Infrastruktur und klinischer Mehraufwand.

Die neue Universitätsfinanzierung beruht im Wesentlichen darauf, dass die steigenden Budgetmittel für Universitäten auf die entsprechenden Studien orientiert nach der Anzahl der Studierenden berechnet und verteilt werden. Es ist ein Pilotprojekt zur Stu­dienplatzfinanzierung, das eine neue, transparente, faire Form der Finanzierung der Universitäten bringen soll. – Das sind die Eckpfeiler des Gesetzes.

Dieser Pilotversuch versucht die Studienbedingungen zu verbessern, und das durch Aufstocken des Lehrpersonals und nicht durch Abbau der Studienplätze. Es soll lang­fristig gesehen die Zahl der prüfungsaktiven Studierenden – also jener Studierenden, die mindestens 16 ECTS Anrechnungspunkte oder positiv beurteilte Studienleistungen im Umfang von wenigstens 8 Semesterstunden pro Studienjahr abgelegt haben – und die Zahl der abgeschlossenen Studien steigern.

Wir konnten im Gegensatz zu einer Studie der Rektoren, die das Ziel hatte, die Stu­dienplatzfinanzierung so einzusetzen – und jetzt kommt nämlich der Punkt mit dem freien Zugang –, dass wir die vorhandenen Studienplätze halbiert hätten, die Studien­plätze sogar ausbauen. Das ist ein besonders wichtiges Ergebnis der Verhandlungen, die es gegeben hat.

Also genau schauen und nachschauen, dann sieht man, wie positiv dieses Gesetz ist! Studienplatzfinanzierung soll als Instrument zu einer fairen, transparenten Finanzie­rung der Universitäten genutzt werden, aber nicht als Instrument zur Reduktion von Studienplätzen.

Es ist wichtig, dass Österreich gut qualifizierte Studierende im Land hat. Wir werden jetzt in diesem Pilotversuch weiterhin nach dem Grundsatz agieren, dass in Österreich jeder Studierende nach Möglichkeit das Wunschstudium beginnen kann, wenn auch nicht immer an der Universität der ersten Wahl.

In einzelnen Studienrichtungen wird es an einzelnen Standorten zu Aufnahmeverfah­ren kommen. Wichtig sind da genaue Vorgaben im Gesetz. Ebenfalls wichtig ist uns, dass in diesem Zusammenhang auch die Studieneingangsphase entschärft wird, dass es – und das war uns beiden ein gemeinsames Anliegen – eine schicksalshafte Prü­fung und Auswirkung, nämlich die lebenslange Sperre eines Studiums an der Univer-


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