BundesratStenographisches Protokoll818. Sitzung / Seite 90

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minister Karl als ehemalige Generalsekretärin des ÖAAB heute hier ist. Sie ist ja engstens vertraut mit dieser Materie.

Ich möchte aber auch zwei Persönlichkeiten in den Bundesländern erwähnen, nämlich den Landeshauptmann-Stellvertreter Sobotka aus Niederösterreich und den Landes­hauptmann-Stellvertreter Franz Hiesl aus Oberösterreich, die sich beide in ihrer Funk­tion als ÖAAB-Landesobleute ganz massiv und wesentlich in diesem Bereich einge­bracht haben, nämlich in guter Partnerschaft mit unserer Bundesobfrau Hanni Mikl-Leitner und dem Generalsekretär August Wöginger. Ich denke, dass dies ein Beispiel für erfolgreiche und gute Arbeitnehmerpolitik in dieser Republik ist. (Zwischenruf des Bundesrates Ertl.)

Was beinhaltet dieses Paket? – Dieses Paket beinhaltet, dass insgesamt 800 000 Pend­lerinnen und Pendler die große Pendlerpauschale weiter beziehen, wenn es nicht zu­mutbar ist, weiter als 2 Kilometer mit dem öffentlichen Verkehrsmittel anzureisen. Au­ßerdem ist der „Pendlereuro“ neu eingeführt worden.

Ich glaube, es ist insgesamt ein sehr einfaches und treffsicheres System, nämlich ein System, wo die Kilometer, die gefahren werden, letztendlich auch abgegolten werden. (Zwischenruf der Bundesrätin Kerschbaum.) Ein Fallbeispiel: Fährt jemand 65 Kilome­ter zum Arbeitsplatz, sind das 130 Kilometer, tour-retour sind das 130 € im Jahr – ein­fach, treffsicher und nachvollziehbar. Ich glaube, es ist ein gutes System, was ja auch von der Opposition hier erwähnt wurde.

Zweiter Punkt: Wir erweitern auch den Kreis der Anspruchsberechtigten, nämlich auf jene, die weniger arbeiten. Wenn man zwei Tage pendelt, hat man einen Anspruch auf zwei Drittel der Pendlerpauschale; wenn man einmal in der Woche pendelt, bekommt man ein Drittel des zur Verfügung stehenden Betrages. Auch diese Erweiterung des Kreises der Anspruchsberechtigten ist ein guter Punkt.

Dritter Punkt: Wir verdoppeln den Pendlerzuschlag. Ich glaube, auch das ist ein wichti­ger Punkt, gerade in Richtung der Teilzeitkräfte. Damit wollen wir ganz bewusst in die­se Richtung Signale setzen: Bis jetzt betrug der Pendlerzuschlag 141 €, künftig sind das 290 €. Sogar mit der Anrechnung der Negativsteuer kann man da auf bis zu 400 € kommen. Auch das ist, glaube ich, eine gute und richtige Maßnahme, wo die Bürgerin­nen und Bürger einen Mehrwert haben.

Nächster Punkt, auch das wurde bereits erwähnt, das Job-Ticket. Auch das ist etwas sehr Vernünftiges, wo der Arbeitgeber auf freiwilliger Basis dem Arbeitnehmer eine Fahrkarte für den öffentlichen Verkehr zur Verfügung stellt. Der Arbeitgeber kann das steuerlich absetzen und der Arbeitnehmer ist dafür weder lohnsteuer- noch sozialver­sicherungsverpflichtet.

Auch das ist, glaube ich, ein gutes Beispiel der guten Kooperation zwischen Wirtschaft und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern; und ich denke – ich schaue da Frau Präsidentin Zwazl an –, dass nur bei uns, der Österreichischen Volkspartei, Wirtschaft und Arbeitnehmerinteressen bestens aufgehoben sind.

Der fünfte Punkt ist der Pendlerrechner. Auch das ist ein ganz wichtiger Punkt, denn Dinge müssen nachvollziehbar sein. Ich bin gestern in diesen Pendlerrechner einge­stiegen, habe das eingegeben. Das ist wirklich ein extrem gutes Service, das wir hier anbieten.

Wenn ich sage „wir“, dann meine ich einerseits das Bundesministerium für Finanzen, wo der Pendlerrechner ja installiert ist, andererseits haben wir es als Serviceorganisa­tion des NÖAAB installiert. Da gibt man die Fahrstrecke ein, die Tage, wie oft man diese Fahrstrecke zurücklegt, sowie die Familiensituation, und per Knopfdruck wird so­fort berechnet, welchen Anspruch man auf diese Pendlerunterstützung hat.

 


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