BundesratStenographisches Protokoll818. Sitzung / Seite 111

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Da die Dringliche Anfrage inzwischen allen Mitgliedern des Bundesrates zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch die Schriftführung.

Ich erteile Frau Bundesrätin Mühlwerth als erster Anfragestellerin zur Begründung der Anfrage das Wort. – Bitte, Frau Kollegin.

 


16.04.21

Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Her­ren hier im Saal und zu Hause! Der Rechnungshof hat massive Kritik an der Verga­bepraxis im Innenministerium geübt, was nicht nur von der derzeitigen Innenministerin zu verantworten ist, sondern auch von ihren Vorgängern, weil der Prüfzeitraum ein län­gerer war.

Aber die Antwort hat uns doch auch zu denken gegeben, die von Ihnen, Frau Minister, über die „Wiener Zeitung“ gekommen ist, nämlich: Bei ordnungsgemäßer Ausschrei­bung wären der Republik Millionen im zwei- bis dreistelligen Bereich entgangen, weil die Verfahren zu lange gedauert hätten. – Sehr interessant. Was heißt das jetzt?

Heißt das, die vorgeschriebenen Ausschreibungen werden einfach eingestellt, weil das alles zu lange dauert, und bevor man sich das antut, umgeht man das einfach? Oder heißt das letztendlich, was ich ja nicht hoffe, dass eine auf die Verfassung und auf die Einhaltung der Gesetze vereidigte Ministerin sagt, dass sie die bestehenden Gesetze nicht interessieren? – Ich unterstelle Ihnen das jetzt nicht, aber das könnte man daraus ablesen. Wäre es so, wäre das ganz schlimm, weil wir dann auf dem Weg in eine Ba­nanenrepublik wären. (Bundesrat Kainz: Das kann man nicht herauslesen!)

Ein weiterer Auszug aus der „Wiener Zeitung“ von gestern, den ich zitieren darf, wo Sie Folgendes gesagt haben – das hört sich schon ganz positiv an –:

„Bezüglich der Berateraufträge an ÖVP-nahe Unternehmen kann sich Mikl-Leitner zwar eine ,Abkühlungsphase‘ vorstellen (also dass ehemalige Partei- oder Ministeriumsmit­arbeiter eine gewisse Zeit lang keine Aufträge eines Ministeriums übernehmen dürfen), es dürfe aber kein ,Berufsverbot‘ geben.“

Das ist schon ein erster positiver Ansatz, den ich nicht unerwähnt lassen möchte, näm­lich dass Sie durchaus gewillt sind, da mit einer gewissen Praxis aufzuräumen.

Als ich recherchiert und meine Rede geschrieben habe, ist mir der damalige Finanzmi­nister Androsch eingefallen. Dessen Kanzlei hat staatsnahe Betriebe geprüft, was auch durch rechtliche Verträge abgesichert war. Trotzdem war es unmoralisch, trotzdem ist er darüber gestolpert, trotzdem musste er in letzter Konsequenz gehen. Wir sehen da­ran, ein solches Naheverhältnis ist einfach untragbar, das kann man so nicht machen. Und ich hoffe wirklich sehr, dass Ihr positiver Ansatz von gestern auch tatsächlich um­gesetzt wird.

Man braucht sich nur die Schlagzeilen der Medien anzuschauen, um zu erkennen, wie wichtig es ist – das ist auch der Grund für die heutige Dringliche –, diese Dinge zu hin­terfragen. Die Schlagzeilen lauten: Aufträge ohne Kontrolle. Frontalattacke auf das In­nenministerium. Christoph Ulmer – ehemaliger Kabinettschef von Minister Strasser – bis heute Strippenzieher. Vergabepraxis Ministerium. Wie Ex-Mitarbeiter profitieren.

Das ist wirklich eine ganz schlechte Optik für ein Ministerium, gleich, welcher Art, für das Innenministerium, würde ich sagen, noch ein bisschen mehr.

Was sind jetzt die konkreten Vorwürfe? – Da ist zu lesen, dass die Einführung einer elektronischen Amtssignatur mit exakt 99 999,99 € angesetzt wurde. Warum? – Weil man ab 100 000 € ausschreiben muss! Also hat man einen Cent weggestrichen und gesagt, dann geht es ohne Ausschreibung.

 


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