BundesratStenographisches Protokoll818. Sitzung / Seite 113

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sind das auch noch Fälle, bei denen man sich beim Verwendungszweck fragt: Wofür eigentlich? Für „strategische Beratung“ – was ist das genau? – und für „Coaching“ ist diese Summe aufgewendet worden. Wozu? Weshalb? Wieso?

Und wieder kommt die Firma Headquarter ins Spiel. Es sind immer dieselben Perso­nen, die da genannt werden. Und wieder fällt der Name des ehemaligen Kabinetts­chefs von Innenminister Strasser.

In diesem Fall darf ich den „Falter“ zitieren, der schreibt, dass man auch vermutet, dass 250 000 € davon – ich weiß es nicht, ich kann es auch nicht beweisen, daher ziehe ich mich jetzt auf das zurück, was der „Falter“ schreibt, aber dieser Vorwurf steht im Raum –, dass also von diesen 360 000 € 250 000 € in den Wahlkampf von Ernst Strasser, der ja mittlerweile wegen Korruption verurteilt ist, aber auch in den Wahl­kampf von Christine Marek geflossen sein sollen.

Der nächste Vorwurf ist: 113 000 € für ein Kommunikationscoaching. Da schreibt eine Zeitung etwas süffisant, weil das Ministerin Fekter betrifft, dass wahrscheinlich das Image der damaligen Innenministerin Fekter unter der Arigona-Geschichte ein biss­chen gelitten hat und die Ministerin deswegen Geld in die Hand nehmen musste, um ihr Image etwas aufzupolieren. Aber 113 000 € sind jetzt, auf Wienerisch gesagt, kein Lercherl, und das für ein Kommunikationscoaching. Da muss man sich wieder fragen: Wofür? Kann man das nicht anders machen? Gibt es da nicht andere Wege?

117 000 € für Beraterkosten für die Asylaufnahmestelle in Eberau. Wozu es ein Minis­terium mit Beamten gibt, weiß ich jetzt überhaupt nicht, wenn man für die Asylauf­nahmestelle – egal, wo auch immer – ein Beraterhonorar für einen externen Berater zahlen muss.

140 000 € für PR-Beratung des früheren Ministers Platter. – Wir haben ja immer Kritik an den Ministern geübt, aber so schlecht, dass sie ununterbrochen so viel Geld für Beraterkosten in die Hand nehmen mussten, würde ich jetzt sagen, waren sie letztlich doch auch wieder nicht.

Weil sich das ja immer wieder wiederholt: Profiteur laut Zeitungsbericht war diesmal ein Berater, der dann später ÖVP-Geschäftsführer in Tirol wurde.

Auch Ulmer kommt immer wieder ins Spiel, und da schreibt der Rechnungshof:

„Der karenzierte ehemalige Kabinettchef des BMI“ – Bundesministeriums für Inneres, da geht es jetzt um die Blaulichtfunk-Affäre – „führte im engen zeitlichen Zusammen­hang mit grundlegenden Entscheidungen im Vergabeverfahren Gespräche mit zwei po­tenziellen Auftragnehmern. Diese Gespräche fanden zwar im Auftrag des BMI, aber außerhalb des Vergabeverfahrens statt und widersprachen damit dem Transparenz­gebot.“

Gerade beim Blaulichtfunk ist es um viel Geld gegangen. Der Blaulichtfunk war sehr wohl Gegenstand des dann abgedrehten Untersuchungsausschusses.

Und da sagt der Rechnungshof weiter: „Der Inhalt der Gespräche war nicht dokumen­tiert und daher nicht nachvollziehbar.“

Diese Kritik auch an ehemaligen Angestellten des Ministeriums, die dann immer wieder kommen – man weiß ja, dass der Kabinettschef auch einen Beratervertrag gehabt hat –, weist darauf hin, dass da im Innenressort unglaublich schlampige Verhältnisse geherrscht haben. Diese Vorgänge haben Sie, aber auch Ihre Vorgänger selbstver­ständlich zu verantworten, denn es kann und darf nicht sein, dass sich das Thema Korruption, das wir ja schon behandelt haben – man hat dann Antikorruptionsgesetze sonder Zahl gemacht –, jetzt wiederfindet, auch dann nicht, wenn es schon vorher war oder schon begonnen hat, bevor diese Gesetze beschlossen wurden. Es kann nicht


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