BundesratStenographisches Protokoll818. Sitzung / Seite 114

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sein, dass Aufträge an parteinahe Organisationen ohne öffentliche Ausschreibung ver­geben werden. Wenn es nicht gerade die ÖVP betroffen hat, ist ja die Kritik auch immer stark gewesen, durchaus zu Recht. Und wenn so etwas stattfindet, hat jeder kritisiert zu werden, muss sich auch jeder dafür verantworten, egal, welche Farbe er hat.

Wir haben uns ja mit solchen Vorwürfen schon öfter hier befasst. Ich erinnere daran – interessanterweise auch eine Dringliche von Freiheitlichen und Grünen –, wie wir uns über die ÖBB unterhalten haben, über ihren Ex-Chef Huber, über die dubiosen Grund­stücks- und Häuserkäufe, die über neu gegründete Firmen, die wieder jemandem ge­hört haben, den man kennt und mit dem man irgendwie verbandelt ist, abgewickelt wurden, was wir auch nicht in Ordnung gefunden haben, weil es auch nicht in Ordnung war.

Man kann gar nicht genug aufpassen, daher muss man immer früh anfangen. Und da­her ist es ja für uns auch dann, wenn wir eine Sitzung haben, ein dringliches Thema, weil hier Aufklärung betrieben werden muss.

Ich sage es noch einmal: Wir reden hier immer von Steuergeld, und mit Steuergeld muss transparent und umsichtig umgegangen werden. Es muss das beherzigt werden: Was jeder ordentliche Kaufmann macht, was jede ordentliche Hausfrau macht, was jeder von uns privat macht, das sollte auch und vor allem die öffentliche Hand tun, nämlich fragen: Brauche ich das überhaupt? Und wenn ja, was kostet das, wie teuer ist das? Und will und kann und soll ich mir das leisten? Das muss natürlich für den ge­samten öffentlichen Bereich, vor allem aber für ein Ministerium gelten. (Beifall bei der FPÖ.)

16.19


Präsident Edgar Mayer: Zur Beantwortung hat sich Frau Bundesministerin für Inneres Johanna Mikl-Leitner zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Minister.

 


16.19.34

Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Bundesräte! Gerne gebe ich Ihnen Antworten auf die von Ihnen gestellten Fragen. Ich darf somit mit der Beantwortung der ersten Frage beginnen.

Zur Frage 1:

Das Bundesministerium für Inneres hat einen verlässlichen und vollständigen Überblick über sein Beschaffungsvolumen, das heißt, in diesem Punkt kann das Haus die Mei­nung des Rechnungshofes nicht teilen. Darüber hinaus haben wir einen Beschaffungs­workflow eingeführt, der für Transparenz steht. Mit diesem Beschaffungsworkflow sind wir in jeder Minute und zu jeder Zeit vollkommen transparent. Dieser ist seit Anfang März in der Zentralstelle des Bundesministeriums für Inneres und ab dem 15. März 2013 auch in den Landespolizeidirektionen in Betrieb.

Zur Frage 2:

Bei uns im Haus gilt das Sechs-Augen-Prinzip, das heißt, die Abteilung, die eine Be­schaffung vornimmt, meldet ihren Bedarf an, zum Zweiten wird die Finanzierung ge­prüft, und zum Dritten geht es weiter in die Vergabeabteilung, wo die gesetzmäßige Vergabe erfolgt. Gerade bei Beschaffungen über 40 000 € wird die interne Revision da­mit befasst.

Zur Frage 3:

Diese Feststellung stimmt so nicht. Die Preisangemessenheit ist zu prüfen, es ist zu prüfen, ob der angebotene Preis auch adäquat zur Leistung ist. Diese Überprüfung


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