wurde in jedem einzelnen Fall gemäß den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes gemacht.
Zur Frage 4:
Die Dokumentation der Beschaffungsvorgänge erfolgte immer gemäß den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes und des Beschaffungserlasses. Das Bundesvergabegesetz stellt auf einen wirtschaftlich vertretbaren Dokumentationsaufwand ab, Beschaffungsvorgänge werden in diesem Sinne auch dokumentiert und sind nachvollziehbar.
Zur Frage 5:
Bei dieser Feststellung muss wie folgt unterschieden werden: Wenn der Ausnahmetatbestand der Geheimhaltung aus Sicherheitsgründen zur Anwendung kam, dann ist die Einholung von Vergleichsangeboten nicht angebracht. Bei der Verfahrensart der Direktvergabe wurde in allen Fällen im Sinne des Grundsatzerlasses geprüft, ob die technische, rechtliche und wirtschaftliche Möglichkeit eines Wettbewerbes gegeben war. Die Einholung von Vergleichsangeboten setzt voraus, dass eine Vergleichbarkeit der Preise gegeben ist.
Zur Frage 6:
Ich kann die konkreten Fälle nicht nennen, da der Rechnungshof von den 79 geprüften Fällen exemplarisch nur die Prüfergebnisse von zwölf Fällen detailliert bekanntgegeben hat. Diese sind ohnedies im Rechnungshofbericht umfassend dargestellt.
Zu den Fragen 7 und 8:
Die Unternehmen der zwölf Fälle sind dem Rechnungshofbericht zu entnehmen, die anderen Unternehmen kann ich nicht nennen, da die Feststellung des Rechnungshofes zu den übrigen Fällen nur allgemein und zusammenfassend bekannt ist.
Zur Frage 9:
Die Feststellung ist in dieser Form nicht nachvollziehbar. Bedarfsprüfungen werden dann nicht durchgeführt, wenn der Bedarf unmittelbar von der Ressortleitung kommuniziert wird. Ich darf Ihnen dafür auch exemplarisch ein Beispiel nennen. Exemplarisch dafür ist die Kooperation zwischen dem Bundesministerium für Inneres und dem Unterrichtsministerium, wo beide Ressortleitungen eine Kampagne zum Thema „Sicherer Schulweg“ vereinbart haben, wo es vor allem um den Schutz und die Sicherheit der Kinder gegangen ist.
Zur Frage 10:
Ich kann die konkreten Fälle nicht nennen, da der Rechnungshof von den 79 geprüften Fällen exemplarisch nur die Prüfergebnisse von zwölf Fällen detailliert bekanntgegeben hat, wir aber im Bundesministerium für Inneres 15 000 Beschaffungen pro Jahr haben.
Zur Frage 13:
Hier verweise ich auf die Beantwortung von Frage 4.
Zu den Fragen 14, 15 und 16:
Ich kann die konkreten Fälle nicht nennen, da der Rechnungshof von den 79 geprüften Fällen exemplarisch nur die Prüfergebnisse von zwölf Fällen detailliert bekanntgegeben hat.
Zur Frage 17:
Diese konkreten Fälle können nicht nachvollzogen werden, da der Rechnungshof nur die Prüfergebnisse von zwölf Fällen detailliert bekanntgegeben hat. Ich möchte hier aber
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