BundesratStenographisches Protokoll818. Sitzung / Seite 116

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ganz klar festhalten, dass mit April eine neue Revisionsordnung in Kraft tritt und ich persönlich die Fachaufsicht übernehme.

Zu den Fragen 18, 19 und 20:

Ich kann die konkreten Fälle nicht nennen, da der Rechnungshof exemplarisch nur die Prüfergebnisse von zwölf Fällen detailliert bekanntgegeben hat.

Zur Frage 21:

Ich möchte hier klarstellen, dass der Berater keine Bietergespräche geführt hat. Bie­tergespräche finden nur zwischen der vergebenden Stelle und den Bietern statt. Ge­spräche zwischen dem Berater und Unternehmensvertretern sind grundsätzlich zuläs­sig. Sie wurden geführt, um allfällige Einflüsse von den am Vergabeverfahren Beteilig­ten fernzuhalten. Wie gestern bereits im Innenausschuss gesagt, wird es eine derartige Vorgangsweise nicht mehr geben.

Zu den Fragen 22 und 23:

Die Frau Bundesministerin, die Pressesprecher und die Abteilung für Öffentlichkeits­arbeit.

Zur Frage 24:

Die Coaching- und Beratungsleistungen beziehungsweise -inhalte der Frau Bundesmi­nister wurden aufgrund der mit dem Leistungsgegenstand in Zusammenhang stehen­den Themen und Inhalte sowie aus Geheimhaltungsinteresse nicht aktenmäßig doku­mentiert. Termine und damit die Leistungserbringung, die auch Grundlage für die Zah­lungen waren, wurden im Kalender dokumentiert.

Zur Frage 25:

Die Preisangemessenheit wurde geprüft und im Akt auch dokumentiert.

Zur Frage 26:

Nach dem Abgang von Frau Minister Fekter waren die Leistungen nicht mehr not­wendig, daher kam es auch zur Auflösung des Vertrages.

Zur Frage 27:

Hule/Bachmayr-Heyda/Nordberg.

Zur Frage 28:

Es sind keine Kosten angefallen.

Zur Frage 29:

Drei Unternehmen wurden von der technischen Fachabteilung im Zuge eines Hearings in die Vergabeentscheidung eingebunden. Das Projektteam Amtssignatur Servicesys­tem hat das Leistungspaket der beauftragten Firma als beste und kostengünstigste Lö­sung ausgewählt.

Zur Frage 30:

Es war dies die Raiffeisen Informatik Consulting GmbH.

Zur Frage 31 – zu Ihrer letzten Frage –:

Ab April wird es die geforderte Teilung der Zuständigkeit geben, die Innenrevision wird direkt mir unterstellt. Damit übernehme ich die Fachaufsicht. Die Fachaufsicht des BAK liegt de facto bei der Staatsanwaltschaft und der WKStA. Der Leiter der Sektion IV ist somit de facto nur für die Dienstaufsicht der Innenrevision und des BAK zuständig. Durch die Eingliederung der Beschaffungsabteilung in die Sektion IV wird ein Sechs-


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