den Politiken, die im Alltag den Bürger betreffen und für die wir als Vertreter der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auch die wichtigsten Zuständigen sind.
Das ist der Grund, weshalb ich in meinem Beitrag versuchen werde, Ihnen konkrete Beispiele vorzutragen, wie lokale und regionale Körperschaften ihre Rolle spielen können bei der Anwendung und bei der Verbesserung der europäischen Politiken, in einem sehr breiten Bereich, wie etwa der Good Governance, der Wirtschaft, der Innovation, der Forschung, bis hin zum Klimawandel und zur Außenpolitik.
Für mich ist klar, dass der österreichische Bundesrat ein geradezu offensichtlicher Kanal ist, über den die österreichischen Landtage ihre Stimme auch in Europa hörbar machen, vor allem auch im institutionellen Mehrebenenkontext, der durch den Vertrag von Lissabon eingerichtet wurde. Ich möchte die grundlegende Rolle betonen, die auch die Regionen mit Gesetzgebungskompetenz spielen können, wenn es darum geht, die europäische Gesetzgebung zu beeinflussen, insbesondere wenn es um Fragen wie Wachstum und Beschäftigung in allen Gebieten Europas geht. Regionen mit gesetzgeberischer Zuständigkeit können da eine Vorreiterrolle spielen, auf allen Ebenen der Governance: im Bundesrat, im Ausschuss der Regionen, bis hin zum Ministerrat der Europäischen Union.
In diesem Sinne haben die österreichischen Regionen bei der Verabschiedung der Verordnung zum Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit eine Vorreiterrolle gespielt. Es war dank Ihrer Arbeit möglich, dass diese Verordnung unter österreichischem Vorsitz im Jahr 2006 verabschiedet werden konnte. Damit wurde eine Verhandlungsplattform im Bundesrat geschaffen. Es wurde ein ausgezeichneter Berichterstatter für den Ausschuss der Regionen bestellt, Herr Niessl. Und Sie haben auch einen wichtigen Beitrag im Team des österreichischen Vorsitzes geleistet, damit diese Verordnung die Mehrheit der Mitgliedstaaten bekommen konnte, obwohl man da anfangs auf relativ großen Widerstand gestoßen war.
Sie haben damit auch eine grenzüberschreitende Allianz der Regionen geschaffen, um dieses Thema im europäischen Raum entsprechend zu verankern. Ich möchte daher heute dem Bundesrat für diesen Erfolg herzlich danken, und ich darf Sie einladen, dieses Modell der Multi-Level Governance auch weiter anzuwenden, für die nächsten Herausforderungen, die wir nur gemeinsam bewältigen können.
Meine Anerkennung gilt auch Ihrer aktiven Nutzung der Bestimmungen des Vertrags im Zusammenhang mit der Subsidiaritätskontrolle. In den letzten drei Jahren hat der österreichische Bundesrat intensiv und systematisch die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips durch die gesetzgeberischen Vorschläge der Europäischen Union überprüft. Er hat sehr rasch Prüfverfahren hier in dieser Kammer eingerichtet, die auch die Partizipation der Landtage begünstigen.
Anerkennen möchte ich auch die wichtige Rolle, die die österreichischen Mitglieder im Ausschuss der Regionen, in unserer Institution spielen. Sie sind aktive Mitglieder, kreative Mitglieder, die auch Mut bewiesen haben, wenn es darum ging, die Rolle der nationalen, der regionalen Körperschaften in Europa zu verteidigen.
Ich glaube, dass die Regionen alle Verfahren und Mittel nützen müssten, um sich in dieses europäische Verfahren, in das System der Multi-Level Governance einzubringen. Diese Partizipation ist nicht nur eine Frage der demokratischen Theorie, sie ist auch und vor allem eine Schlüsselfrage, wenn es darum geht, Qualität und Wirksamkeit der getroffenen Entscheidungen zu garantieren und sicherzustellen, dass die Legitimität dieser Entscheidungen für die Bürgerinnen und Bürger Europas sichtbarer wird.
Gestatten Sie, dass ich in weiterer Folge darüber spreche, wie die europäischen Regionen dazu beitragen können, die Wirtschaftslage in Europa zu verbessern.
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