BundesratStenographisches Protokoll819. Sitzung / Seite 37

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den Politiken, die im Alltag den Bürger betreffen und für die wir als Vertreter der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auch die wichtigsten Zuständigen sind.

Das ist der Grund, weshalb ich in meinem Beitrag versuchen werde, Ihnen konkrete Beispiele vorzutragen, wie lokale und regionale Körperschaften ihre Rolle spielen kön­nen bei der Anwendung und bei der Verbesserung der europäischen Politiken, in ei­nem sehr breiten Bereich, wie etwa der Good Governance, der Wirtschaft, der Innova­tion, der Forschung, bis hin zum Klimawandel und zur Außenpolitik.

Für mich ist klar, dass der österreichische Bundesrat ein geradezu offensichtlicher Ka­nal ist, über den die österreichischen Landtage ihre Stimme auch in Europa hörbar ma­chen, vor allem auch im institutionellen Mehrebenenkontext, der durch den Vertrag von Lissabon eingerichtet wurde. Ich möchte die grundlegende Rolle betonen, die auch die Regionen mit Gesetzgebungskompetenz spielen können, wenn es darum geht, die eu­ropäische Gesetzgebung zu beeinflussen, insbesondere wenn es um Fragen wie Wachstum und Beschäftigung in allen Gebieten Europas geht. Regionen mit gesetzge­berischer Zuständigkeit können da eine Vorreiterrolle spielen, auf allen Ebenen der Governance: im Bundesrat, im Ausschuss der Regionen, bis hin zum Ministerrat der Europäischen Union.

In diesem Sinne haben die österreichischen Regionen bei der Verabschiedung der Verordnung zum Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit eine Vorreiter­rolle gespielt. Es war dank Ihrer Arbeit möglich, dass diese Verordnung unter österrei­chischem Vorsitz im Jahr 2006 verabschiedet werden konnte. Damit wurde eine Ver­handlungsplattform im Bundesrat geschaffen. Es wurde ein ausgezeichneter Berichter­statter für den Ausschuss der Regionen bestellt, Herr Niessl. Und Sie haben auch ei­nen wichtigen Beitrag im Team des österreichischen Vorsitzes geleistet, damit diese Verordnung die Mehrheit der Mitgliedstaaten bekommen konnte, obwohl man da an­fangs auf relativ großen Widerstand gestoßen war.

Sie haben damit auch eine grenzüberschreitende Allianz der Regionen geschaffen, um dieses Thema im europäischen Raum entsprechend zu verankern. Ich möchte daher heute dem Bundesrat für diesen Erfolg herzlich danken, und ich darf Sie einladen, die­ses Modell der Multi-Level Governance auch weiter anzuwenden, für die nächsten He­rausforderungen, die wir nur gemeinsam bewältigen können.

Meine Anerkennung gilt auch Ihrer aktiven Nutzung der Bestimmungen des Vertrags im Zusammenhang mit der Subsidiaritätskontrolle. In den letzten drei Jahren hat der österreichische Bundesrat intensiv und systematisch die Einhaltung des Subsidiaritäts­prinzips durch die gesetzgeberischen Vorschläge der Europäischen Union überprüft. Er hat sehr rasch Prüfverfahren hier in dieser Kammer eingerichtet, die auch die Partizi­pation der Landtage begünstigen.

Anerkennen möchte ich auch die wichtige Rolle, die die österreichischen Mitglieder im Ausschuss der Regionen, in unserer Institution spielen. Sie sind aktive Mitglieder, krea­tive Mitglieder, die auch Mut bewiesen haben, wenn es darum ging, die Rolle der natio­nalen, der regionalen Körperschaften in Europa zu verteidigen.

Ich glaube, dass die Regionen alle Verfahren und Mittel nützen müssten, um sich in dieses europäische Verfahren, in das System der Multi-Level Governance einzubrin­gen. Diese Partizipation ist nicht nur eine Frage der demokratischen Theorie, sie ist auch und vor allem eine Schlüsselfrage, wenn es darum geht, Qualität und Wirksam­keit der getroffenen Entscheidungen zu garantieren und sicherzustellen, dass die Legi­timität dieser Entscheidungen für die Bürgerinnen und Bürger Europas sichtbarer wird.

Gestatten Sie, dass ich in weiterer Folge darüber spreche, wie die europäischen Re­gionen dazu beitragen können, die Wirtschaftslage in Europa zu verbessern.

 


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