BundesratStenographisches Protokoll819. Sitzung / Seite 38

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Der Ausschuss der Regionen ist der Ansicht, dass eine Stärkung der Wirtschafts- und Währungsunion in jedem Fall einen Schlüsselfaktor zur Förderung des nachhaltigen Wachstums, des sozialen Fortschritts und der besseren politischen Integration der Eu­ropäischen Union darstellt. Das ist aber nur dann möglich, wenn auch die demokrati­sche Legitimität des Prozesses sichergestellt ist, das heißt, wenn alle Schlüsselakteure eingebunden sind. Dazu gehören das Europäische Parlament, die nationalen Parla­mente und über die Partizipation der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auch die Regionen, und da ganz besonders jene mit gesetzgeberischen Befugnissen.

Wir glauben außerdem, dass zur Sicherstellung der Anwendung der Strukturreformen der Mitgliedstaaten sogenannte Verträge zwischen den Mitgliedstaaten und den Institu­tionen der Europäischen Union unterzeichnet werden sollten. Diese Vereinbarungen müssten von Fall zu Fall geschlossen werden sowie Hand in Hand gehen mit einer vo­rübergehenden und selektiven finanziellen Unterstützung, und sie müssten ganz allge­mein die Partizipation der lokalen und regionalen Körperschaften sicherstellen sowie auch die demokratische Kontrolle gewährleisten.

Was den sehr fragilen Bankensektor betrifft, so hat der Ausschuss der Regionen das Abkommen über einen einheitlichen Überwachungsmechanismus begrüßt und betont, wie wichtig es ist, die Verhältnismäßigkeit der Informationspflichten zu gewährleisten, um die Aufgabe der regionalen Banken zu erhalten, den kleinen und mittleren Unter­nehmen und den Projekten öffentlicher Investitionen entsprechendes Kapital zur Verfü­gung zu stellen.

Wir haben auch darauf hingewiesen, dass die Wirtschafts- und Währungsunion Hand in Hand gehen muss mit entsprechenden Haushaltsnormen. Und wir fordern die schnelle Verabschiedung des Legislativpakets über die Haushaltskontrolle, des soge­nannten Two-Pack. Es ist aber auch da wichtig, große Sorgfalt an den Tag zu legen, um sicherzustellen, dass sich diese Normen nicht negativ auf die Finanzautonomie und die Haushaltsautonomie der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auswirken.

Wie ich bereits erwähnt habe, ist der Ausschuss der Regionen davon überzeugt, dass, sobald die wirtschaftlichen Grundlagen ausgeglichen sind, die Wirtschaftspolitiken da­rauf abzielen müssen, ein starkes, nachhaltiges und integrierendes Wirtschaftswachs­tum zu fördern. Sie müssen darauf abzielen, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und Beschäftigung zu schaffen, damit Europa weiterhin eine soziale Marktwirtschaft sein kann, die hoch attraktiv ist und die auch das europäische Sozialmodell hochhalten kann. Wir haben da ein Instrument, das aus unserer Sicht am besten dafür geeignet ist, dieses Ziel zu erreichen, und zwar die Strategie Europa 2020.

Die Strategie Europa 2020 verfügt über das Potenzial, die Begrenzungen der Strategie von Lissabon zu sprengen. Europa 2020 zeigt einen sehr ausgewogenen Ansatz, der sich auf drei Säulen stützt: auf intelligentes Wachstum, nachhaltiges Wachstum und in­tegrierendes Wachstum. Sie trägt auch realistischer der Notwendigkeit Rechnung, dass Ziele auf der Grundlage der real bestehenden Unterschiede zwischen den ver­schiedenen Mitgliedsländern flexibler gestaltet werden müssen.

Wir möchten aber auch darauf hinweisen, dass die Strategie Europa 2020 nur dann Er­gebnisse zeitigen kann, wenn sie auch eine wirkliche territoriale Dimension erhält, in Anerkennung der regionalen Unterschiede und der Notwendigkeit eines sozialen, wirt­schaftlichen und territorialen Zusammenhalts, die sich daraus ergibt. Eine Grundvo­raussetzung für den Erfolg der Strategie Europa 2020 ist der Ansatz der sogenannten Multi-Level Governance.

Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, die wir repräsentieren, tätigen einen großen Teil der öffentlichen Investitionen, die für das Wachstum der Union verantwort­lich sind. Ich darf Ihnen gestehen, dass wir besorgt sind – sehr besorgt sind! – ange-


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