BundesratStenographisches Protokoll819. Sitzung / Seite 107

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richt zur Kenntnis nehmen, auch wenn wir ihm nicht in allen Punkten zustimmen. Das ist unsere Auffassung. Ein Bericht, der vorgelegt wird, wird zuerst einmal überprüft, ob er vollständig ist. – Vollständig ist er. Dann nehmen wir ihn gerne zur Kenntnis. Dass wir inhaltlich nicht immer zustimmen können, ist klar und logisch, und es wäre ei­gentlich auch traurig, wenn wir uns inhaltlich in so vielen Punkten komplett einig wären.

Ich möchte nur auf ein paar Bereiche eingehen, sie wurden heute zum Teil schon an­gesprochen. Und weil ich vorhin das Match mit dem Kollegen Fürlinger nicht fertig aus­gespielt habe, mache ich das zu diesem Zeitpunkt: Unser Problem mit dem Schenge­ner Informationsabkommen ist, dass jeder Einreisende aus einem Drittstaat mehr oder weniger als Verbrecher vorverdächtigt wird. (Zwischenruf bei der ÖVP.) – Man kann es so ausdrücken.

Man muss einmal seine Fingerabdrücke abgeben, und dann muss regelmäßig verfolg­bar sein, wo man sich aufhält. Und dass nachträglich noch bei irgendwelchen Tatorten aufgefundene Fingerabdrücke mit jenen der Einreisenden aus den Drittstaaten abgegli­chen werden können, zeugt schon ein bisschen von diesem Vorverdacht. Und diesen finde ich nicht gerechtfertigt.

Verbrechen passieren im Schengen-Raum, keine Frage, aber die Täter sind nicht im­mer nur die Leute, die aus Drittstaaten hereinkommen. Es muss ja auch nicht jeder Ös­terreicher und jeder Deutsche seine Fingerabdrücke abgeben, um dann, wenn irgend­wo ein Verbrechen passiert, feststellen zu können, ob er das war, sondern es ist das eine Ausnahmeregelung. Verdächtig sind einmal diejenigen, die aus einem Drittstaat kommen.

Das ist unser Hauptproblem. Und dass es in diesem Zusammenhang auch Daten­schutzprobleme gibt, ist, glaube ich, prinzipiell einsichtig – vielleicht auch für Sie.

Ein weiteres Problem, das wir mit dem Inhalt des Berichts haben, betrifft die Smart-Borders-Initiative. Wir haben das im EU-Ausschuss behandelt, und da waren wir uns ziemlich einig darin, dass das vielleicht doch etwas überschießend ist. Wenn wir wirk­lich jeden Einreisenden vorher erfassen und dann jeweils überprüfen müssen, wo er sich aufhält und wo er wie ausreist, kann und wird auch wieder zu Datenschutzpro­blemen führen. Auf der anderen Seite wird das auch teuer werden. Und ich denke, dass wir in der Europäischen Union sicher andere Probleme haben, als wissen zu müssen, wer einreist und wer wieder ausreist. Die Verhältnismäßigkeit ist da offen­sichtlich nicht gegeben, und ich denke, diesbezüglich wird es noch einige Diskussionen geben.

Ein weiteres Problem, das wir mit dem Inhalt des Berichts haben, betrifft Eurosur, eine Überwachung der EU-Außengrenze mit Kameras et cetera. Auch da stellt sich wieder die Frage nach der Verhältnismäßigkeit und ob der Datenschutz gewährleistet ist.

Es gibt in diesem Bericht überraschenderweise aber auch Punkte, die wir positiv her­vorheben wollen, wo wir sehen, dass es schon sehr sinnvoll ist, dass man da weiter­macht: Das eine ist die Zulassung von Drittstaatenangehörigen zu Forschung und Stu­dium. Es gibt künftig eine Europäische Agenda für Integration. Ich hoffe, das ist dann nicht nur ein Schlagwort, sondern es wird auch wirklich um Integration gehen.

Positiv zu vermerken ist auch, dass auch unser Innenministerium die Fluggastdatener­fassung eher nicht so positiv sieht, sprich ablehnt. Denn prinzipiell sind auch wir der Meinung, dass das nicht notwendig ist.

Stefan Schennach hat schon sehr ausführlich berichtet, dass wir die Solidarität der Mit­gliedstaaten untereinander stärken müssen, was das Asylwesen betrifft. Ich denke, das ist ein ganz wichtiger Punkt. Es sollte nicht so sein, dass es nur um Kosten geht, son­dern auch um eine wirklich faire Aufteilung.

 


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