tiert worden. Die Basis dieser Novelle, der Datenschutzgesetz-Novelle, ist ja ein Urteil des EuGH, nach dem die Datenschutzkommission zu wenig unabhängig sei.
Das ist prinzipiell gut so, und prinzipiell ist es auch gut, wenn dafür gesorgt wird, dass die Datenschutzkommission weisungsfrei und unabhängig ist, also muss man das reparieren. Das liegt eben heute vor, allerdings hätte man das aus unserer Sicht nicht mit einem einfachen Gesetz machen können, sondern nur mit einer Änderung der Verfassung.
Warum sind wir dieser Auffassung? – Das Unterrichtungsrecht gegenüber unabhängigen Behörden, also in dem Fall seitens des Bundeskanzleramtes beziehungsweise des Herrn Bundeskanzlers, ist in der Verfassung geregelt. Und damals schon, als es 2007 ein Verfassungsgesetz wurde, haben wir nicht zugestimmt, weil wir natürlich auch damals schon das Spannungsverhältnis zwischen der Unabhängigkeit einer Behörde und der Informationspflicht gesehen haben. Das jetzt hier einfachgesetzlich zu regeln widerspricht aus unserer Sicht der damaligen Verfassungsbestimmung aus dem Jahr 2007. Wir halten daher dieses Gesetz für nicht verfassungskonform und würden eine saubere Lösung bevorzugen, das heißt, mittels Zweidrittelmehrheit.
Ich weiß schon, dass es da zwei unterschiedliche juristische Ansichten zwischen Ihrem Haus und uns gibt (Staatssekretär Dr. Ostermayer: Genau!), aber das ist nun einmal so, klären wird das möglicherweise am Ende der VfGH.
Schade nur, dass es nicht per Zweidrittelmehrheit verhandelt worden ist und wir auch eine Verfassungsänderung hätten machen können. Natürlich hätten wir da auch etwas verhandelt, das ist ja immer die Quintessenz von Zweidrittelmaterien; in dem Fall wäre aus unserer Sicht auch eine Verstärkung der Ressourcen der Datenschutzkommission mit zu klären gewesen, die ja immer knapp am Limit arbeiten muss.
Wie auch immer, es ist ja ohnehin nicht das letzte Mal, dass wir über den Datenschutz diskutieren werden, dieses Thema begleitet den Bundesrat ja schon seit Langem, aber allem voran kommt nun auch eine neue Datenschutzverordnung seitens der Europäischen Union – vermutlich eine Verordnung. Was wir momentan in Brüssel erleben, ist natürlich schon auch interessant. Also wie hat das Max Schrems in einem Gastkommentar geschrieben? – Es ist der Krieg der Lobbyisten, der da bezüglich der Datenschutzverordnung gerade in Brüssel ausgebrochen ist.
Man konzentriert sich natürlich immer, wenn man über den Datenschutz spricht, auf so Fragen wie: Welche Daten sammelt Google, welche Daten sammelt Facebook? Das ist auch eine berechtigte und richtige Diskussion, allerdings sind es ja nicht nur die großen Konzerne, die Daten sammeln. Persönlich habe ich selbst gerade Folgendes erlebt: Ich wurde gebeten, ob ich nicht Freunde für mein Fitnessstudio empfehlen möchte. Als ich mein Fitnessstudio gefragt habe, was sie denn mit den Daten der Freunde machen würden, konnten sie mir darauf keine Antwort geben und entschuldigten sich dann vielmals bei mir. Das war nirgendwo angegeben, auch nicht auf dem Online-Formular, was also absolut rechtswidrig ist.
Aber das ist leider bei kleinen Unternehmen gang und gäbe. Und tatsächlich – wir werden sehen, wie das im Europäischen Parlament schlussendlich ausgeht – gibt es jetzt Bestrebungen, kleine Unternehmungen nicht unter die Datenschutzverordnung der Europäischen Union zu stellen. In Österreich sind das 98,5 Prozent aller Betriebe, und das ist nicht ganz einleuchtend. Wir hoffen sehr, dass die Europäische Union nach wie vor der Weltstandard an persönlichem Datenschutz ist.
In diesem Sinne auch meine Botschaft an die Bundesregierung, bei den Verhandlungen oder bei etwaigen Gesprächen auf europäischer Ebene auch tatsächlich für einen
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