BundesratStenographisches Protokoll819. Sitzung / Seite 111

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umfassenden Schutz von personenbezogenen Daten zu sorgen. – Danke schön. (Bei­fall bei den Grünen.)

15.27


Präsident Edgar Mayer: Als Nächste ist Frau Bundesrätin Ebner zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Kollegin.

 


15.27.22

Bundesrätin Adelheid Ebner (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Gegensatz zu den Grünen werden wir von der SPÖ dieser Novelle zustimmen. Wir nehmen natürlich auch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes sehr ernst, das am 16. Oktober vorigen Jahres gefällt und in dem Österreich aufgefordert wurde, diese unionsrechtskonforme Rechts­lage herzustellen, damit die Datenschutzkommission diesen Kriterien der Unabhängig­keit auch Genüge tut.

Aber was beinhaltet diese Änderung? – Erstens soll eben diese Datenschutzkommis­sion als eigene Dienstbehörde und als Personalstelle ausgestaltet werden. Es wird da­mit auch dem Bundeskanzleramt das, was ihm bis jetzt zugeordnet worden ist, also ein Teilbereich abgezogen. Österreich wurde ja auch in diesem Bereich vorgeworfen, dass das geschäftsführende Mitglied der Kommission ein der Dienstaufsicht unterliegender Bundesbediensteter sei; dies wurde nun mit dieser Novelle geändert und dieses Pro­blem gelöst.

Zweitens soll das Unterrichtungsrecht des Bundeskanzlers in unionsrechtskonformer Auslegung dahin gehend eingeschränkt werden, dass der Vorsitzende dieser Daten­schutzkommission dem Unterrichtungsrecht nur insofern zu entsprechen hat, als dies nicht der völligen Unabhängigkeit unserer Kontrollstelle im Sinne von Art. 28 Abs. 1 der Datenschutzrichtlinie widerspricht. Diese Geschäftsstelle wurde nunmehr aus dem Bundeskanzleramt herausgenommen und letztendlich die Informationspflicht auch an unseren Herrn Bundeskanzler massivst eingeschränkt.

Drittens: Als weitere Garantie für die völlige Unabhängigkeit soll auch die Sicherstel­lung der notwendigen Sach- und Personalausstattung der Datenschutzkommission durch eine budgetorganisatorische Einrichtung, sei es jetzt eine Finanzstelle oder auch eine Kontrollstelle, gewährleistet werden.

Eine große Datenschutzreform wird wahrscheinlich noch bevorstehen, wir werden uns noch öfter hier im Parlament über verschiedenste Bestimmungen unterhalten müssen. Datenschutz ist etwas Wichtiges, Datenschutz betrifft unsere Bürgerinnen und Bürger, wir gehen damit auch sehr sorgfältig um.

Ich denke, diese Novellierung ist wieder ein kleiner Schritt dazu, die Sicherheit der per­sönlichen Daten in den verschiedensten Bereichen auch rechtskonform herzustellen. Unsere Fraktion stimmt dieser Novelle gerne zu. (Beifall bei der SPÖ.)

15.29


Präsident Edgar Mayer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Keuschnigg. – Bitte, Herr Kollege.

 


15.30.23

Bundesrat Georg Keuschnigg (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben hier eine kleine Novelle zum Datenschutzgesetz 2000 zu behandeln. Es ist inhaltlich schon ausführlich gesagt worden, worum es geht. Es ist insofern wichtig, dass wir diese Novelle beschlie­ßen, da es um die Einstellung eines Vertragsverletzungsverfahrens geht, die wir damit erreichen wollen.

 


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