umfassenden Schutz von personenbezogenen Daten zu sorgen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
15.27
Präsident Edgar Mayer: Als Nächste ist Frau Bundesrätin Ebner zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Kollegin.
15.27
Bundesrätin Adelheid Ebner (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Gegensatz zu den Grünen werden wir von der SPÖ dieser Novelle zustimmen. Wir nehmen natürlich auch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes sehr ernst, das am 16. Oktober vorigen Jahres gefällt und in dem Österreich aufgefordert wurde, diese unionsrechtskonforme Rechtslage herzustellen, damit die Datenschutzkommission diesen Kriterien der Unabhängigkeit auch Genüge tut.
Aber was beinhaltet diese Änderung? – Erstens soll eben diese Datenschutzkommission als eigene Dienstbehörde und als Personalstelle ausgestaltet werden. Es wird damit auch dem Bundeskanzleramt das, was ihm bis jetzt zugeordnet worden ist, also ein Teilbereich abgezogen. Österreich wurde ja auch in diesem Bereich vorgeworfen, dass das geschäftsführende Mitglied der Kommission ein der Dienstaufsicht unterliegender Bundesbediensteter sei; dies wurde nun mit dieser Novelle geändert und dieses Problem gelöst.
Zweitens soll das Unterrichtungsrecht des Bundeskanzlers in unionsrechtskonformer Auslegung dahin gehend eingeschränkt werden, dass der Vorsitzende dieser Datenschutzkommission dem Unterrichtungsrecht nur insofern zu entsprechen hat, als dies nicht der völligen Unabhängigkeit unserer Kontrollstelle im Sinne von Art. 28 Abs. 1 der Datenschutzrichtlinie widerspricht. Diese Geschäftsstelle wurde nunmehr aus dem Bundeskanzleramt herausgenommen und letztendlich die Informationspflicht auch an unseren Herrn Bundeskanzler massivst eingeschränkt.
Drittens: Als weitere Garantie für die völlige Unabhängigkeit soll auch die Sicherstellung der notwendigen Sach- und Personalausstattung der Datenschutzkommission durch eine budgetorganisatorische Einrichtung, sei es jetzt eine Finanzstelle oder auch eine Kontrollstelle, gewährleistet werden.
Eine große Datenschutzreform wird wahrscheinlich noch bevorstehen, wir werden uns noch öfter hier im Parlament über verschiedenste Bestimmungen unterhalten müssen. Datenschutz ist etwas Wichtiges, Datenschutz betrifft unsere Bürgerinnen und Bürger, wir gehen damit auch sehr sorgfältig um.
Ich denke, diese Novellierung ist wieder ein kleiner Schritt dazu, die Sicherheit der persönlichen Daten in den verschiedensten Bereichen auch rechtskonform herzustellen. Unsere Fraktion stimmt dieser Novelle gerne zu. (Beifall bei der SPÖ.)
15.29
Präsident Edgar Mayer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Keuschnigg. – Bitte, Herr Kollege.
15.30
Bundesrat Georg Keuschnigg (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben hier eine kleine Novelle zum Datenschutzgesetz 2000 zu behandeln. Es ist inhaltlich schon ausführlich gesagt worden, worum es geht. Es ist insofern wichtig, dass wir diese Novelle beschließen, da es um die Einstellung eines Vertragsverletzungsverfahrens geht, die wir damit erreichen wollen.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite