BundesratStenographisches Protokoll819. Sitzung / Seite 112

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Und es ist – das sollte man vielleicht auch dazusagen – eine grundsätzliche Novel­lierung dieses Datenschutzgesetzes bereits auf dem Weg. Ich glaube, die Regierungs­vorlage, Herr Staatssekretär, liegt bereits im Parlament. Der Termin für den Verfas­sungsausschuss des Nationalrates ist mit 16. April festgelegt, in diesem Rahmen wird die notwendige Grundsatzdiskussion – Stichwort „Verfassungsrechtmäßigkeit“ – ge­führt werden. Daher verstehe ich jetzt nicht ganz, dass die Grünen dieser kleinen, so­zusagen fast technischen Novelle nicht zustimmen. (Bundesrat Schreuder: Weil sie nicht verfassungskonform ist!) Aber sei es, wie es sei, das wird nichts verändern. In wenigen Monaten haben wir wirklich die Gelegenheit, das sehr grundsätzlich zu disku­tieren.

Wir wissen alle um die Bedeutung des Datenschutzes. Wir wissen aber auch alle, dass hier teilweise Gratwanderungen notwendig sind: Wie weit geht das Recht des Schutzes der Privatsphäre? Wo endet es? Wo beginnt das übergeordnete öffentliche Interesse im Hinblick auf Sicherheitsüberlegungen?

Betreffend Videoüberwachungen habe ich zum Beispiel vor einiger Zeit persönlich einen Fall betreut, wo ein benachbarter Betrieb eine Videokamera zur Hofüberwachung beziehungsweise auch zu Demonstrationszwecken montiert hat und im Schwenkbe­reich der Kamera in die Wohn- und Schlafräume des von uns geführten Schülerheimes hineingezoomt werden konnte. Es war dann, wenn man sich damit im Detail befasst hat, gar nicht so einfach, diese Kamera wegzubekommen.

Ich weise nur darauf hin, dass wir im Einzelfall natürlich auch einen hohen Aufwand für die Behörde erzeugen. Wir haben dort derzeit 28 Mitarbeiter sitzen, wir sollten in Sum­me einen Weg finden, dass die Verwaltung dieses Datenschutzes nicht überbordet, sondern dass wir in Zeiten der Konsolidierung den Aufwand in Grenzen halten.

Es ist dies ein wohlüberlegter Zwischenschritt, dessen Verfassungsmäßigkeit vom Ver­fassungsdienst eindeutig festgestellt worden ist, womit für uns eigentlich keine Zweifel bestehen. Um vor allem auch dieses Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden, stim­men wir der Novelle selbstverständlich zu. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

15.33


Präsident Edgar Mayer: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Brückl zu Wort. – Bitte, Herr Kollege.

 


15.33.47

Bundesrat Hermann Brückl (FPÖ, Oberösterreich): Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Frei nach dem Motto: „Es ist schon alles gesagt, aber noch nicht von jedem“, erlauben Sie mir auch ein paar Worte.

Wir halten diese Änderungen, die aufgrund der EU-Datenschutzrichtlinie, aufgrund die­ses Urteils des Europäischen Gerichtshofes notwendig geworden sind, ebenfalls für positiv. Mit diesem Gesetz wird das Unterrichtungsrecht des Bundeskanzlers einge­schränkt. Die Datenschutzkommission befindet sich auf dem Weg zu einer unabhängi­gen, zu einer eigenständigen Dienstbehörde mit eigener Personalhoheit. Aber wir wis­sen natürlich auch, dass damit noch nicht das Ende der Fahnenstange erreicht ist, son­dern es handelt sich hier tatsächlich erst einmal nur um einen Zwischenschritt.

Im Gegensatz zu den Grünen sehen wir dieses Gesetz – naturgemäß, sonst würden wir ja nicht zustimmen – durchaus der Verfassung entsprechend. Es hat auch einer Prüfung durch den Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt standgehalten. Und dass diese Änderung jetzt notwendig geworden ist – ja wir müssen sie beschließen, um schlichtweg Strafzahlungen an die Europäische Union zu vermeiden –, daran führt kein Weg vorbei und wir werten das durchaus als positiv.

 


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