Aber wo Licht ist, ist auch Schatten. Gestatten Sie mir eine kritische Frage, Herr Staatssekretär: Warum hat man sich nicht schon früher mit dieser Thematik beschäftigt, sich mit einer Umsetzung auseinandergesetzt? – Denn dann könnten wir heute vielleicht sogar schon einen endgültigen, einen finalisierenden Beschluss darüber fassen, dass wir eine neue, unabhängige Datenschutzbehörde mit einem neuen, ausführlichen Datenschutzgesetz haben.
Aber nichtsdestotrotz stimmen wir hier zu. Wir sagen Ja zu einer unabhängigen, zu einer weisungsfreien und zu einer eigenständigen Datenschutzbehörde, auch mit eigener Personalhoheit. (Beifall bei der FPÖ.)
15.35
Präsident Edgar Mayer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Staatssekretär Dr. Ostermayer. – Bitte, Herr Staatssekretär.
15.35
Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Josef Ostermayer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Bundesrätinnen und Bundesräte! Da doch noch nicht alles gesagt ist, habe ich mich zu Wort gemeldet. Ich beginne gleich mit der Frage des Herrn Bundesrates Brückl: Warum haben wir nicht früher eine umfassende Novelle gemacht?
Das ist relativ einfach erklärt. Die Novelle, die im Ministerrat beschlossen wurde, die jetzt im Parlament ist und am 16. April im Verfassungsausschuss behandelt werden soll, ist die einfachgesetzliche Umsetzung der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Diese ist 26 Jahre nicht zustande gekommen – so lange bin ich noch nicht im Amt. Obwohl viele der Meinung waren, dass wir das auch jetzt nicht schaffen werden, haben wir es geschafft, und zwar einstimmig auch hier im Bundesrat. Und als Ergebnis der Verfassungsbestimmung haben wir dann eine organisationsrechtliche und eine verfahrensrechtliche Novelle dazu gemacht.
Aufbauend auf diesen beiden Gesetzen haben wir jetzt in jedem einzelnen Ressort die materiellrechtlichen Änderungen umgesetzt. Das heißt, das musste Schritt für Schritt abgearbeitet werden. Daher haben wir diese Regierungsvorlage, ich glaube, im Februar im Ministerrat beschlossen, sie ist jetzt dem Parlament zugeleitet worden und soll am 16. April im Verfassungsausschuss behandelt werden. Es konnte sozusagen nicht der Schritt vier vor dem Schritt eins gemacht werden – um das zu erklären.
Dass das Verfahren beim Europäischen Gerichtshof eine bestimmte Zeit in Anspruch genommen hat, dass dazu auch entsprechende Stellungnahmen abgegeben wurden, muss ich nicht extra betonen – das ist selbstverständlich. Und als dann die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vorgelegen ist, sind wir an die Umsetzung gegangen. Und es hat dies nicht nur, wie Sie dankenswerterweise gesagt haben, der Verfassungsdienst geprüft und für in Ordnung befunden, sondern der Verfassungsdienst ist auch die zuständige Sektion im Bundeskanzleramt, die diesen Entwurf gemacht hat. Sie hat diesen natürlich mit aller Sorgfalt gemacht, und wir sind felsenfest davon überzeugt, dass er verfassungskonform ist.
Herr Bundesrat Schreuder (den Namen Niederländisch aussprechend) – ich hoffe, ich habe es jetzt richtig ausgesprochen (Bundesrat Schreuder: Sie sind der Einzige, der es kann!), danke! –, wir sind überzeugt davon, dass das verfassungskonform ist. Ich habe auch schon ausführlich im Plenum des Nationalrates erläutert, warum wir der Meinung sind, dass der Art. 20 Abs. 2 der Bundesverfassung in diesem Fall auch verfassungskonform umgesetzt wurde, und zwar steht dort, dass die näheren Bestimmungen durch Gesetz zu regeln sind. „Durch Gesetz“ heißt natürlich einfachgesetzlich. Und die einfachgesetzliche Umsetzung muss dann natürlich auch die unionsrechtlichen Vorgaben, in dem Fall auch die Entscheidung des EuGH, die wiederum auf Unionsrecht beruht, berücksichtigen. Wir sind überzeugt davon, dass wir das gemacht haben und dass das verfassungskonform umgesetzt wurde.
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