nanzmarkt, damit die Regeln eingehalten werden. Unter dieser Prämisse stimmen wir zu, denn – das ist der Hintergedanke – wenn ich mir diese jahrelange Verfahrensdauer des Telekomprozesses ansehe, wo erst nach neun Jahren, also erst vor Kurzem, vor wenigen Wochen ein Urteil gesprochen worden ist, und das nur wegen einer Kronzeugenregelung, dann frage ich mich doch, ob die Finanzmarktaufsicht, ob die österreichische Gerichtsbarkeit da wirklich effektiv ist – denn die Finanzmarktaufsicht ist ja letztlich eine Effektivbehörde.
Zur Besetzung der Finanzmarktaufsicht: Wenn man sich anschaut, wie die österreichische Finanzmarktaufsicht besetzt ist, dann muss man einmal sehen, dass es zwei Verantwortliche gibt. Das ist international absolut ungewöhnlich, normalerweise wird ein Unternehmen von einer Person geführt. Einer trägt die Verantwortung, einer hat dafür zu haften, dass das Ganze richtig funktioniert. Bei uns sind es zwei. Ich nehme an – beziehungsweise ich nehme es nicht an, sondern man weiß es ja –, das ist politisch besetzt.
Zweitens: Der Aufsichtsrat besteht aus acht Personen, dem Vorsitzenden, dessen Stellvertreter und sechs Mitgliedern. Interessanterweise sind zwei von der Wirtschaftskammer dabei. Das verstehe ich auch nicht. Die Wirtschaftskammer vertritt ja eher Großkonzerne, während die Großkonzerne von der FMA ja kontrolliert werden sollen. Ob da die Wirtschaftskammer der richtige Ansprechpartner ist, wage ich zu bezweifeln. Abgesehen davon gehört die Wirtschaftskammer als ganzes Instrumentarium eigentlich reformiert und fit gemacht für das dritte Jahrtausend. Die Wirtschaftskammer sollte sich endlich um die Interessen der Klein- und Mittelbetriebe kümmern und nicht immer um das Großkapital und um die Großkonzerne. Hier in der Finanzmarktaufsicht hat sie definitiv nichts verloren. (Bundesrätin Zwazl: ... keine Ahnung! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Zu den Compliance-Regeln: Was helfen die schönsten und besten Compliance-Regeln, wie sie hier in diesem Gesetz beschlossen worden sind, wenn sich der Staat als oberste Instanz nicht daran hält?! So gut und so sinnvoll dieses Gesetz ist, bringt das Ganze nichts, wie wir im Salzburg-Skandal sehen, wenn die oberste und letzte Instanz die Marktwirtschaft von selber aushöhlt. Da bringt das beste Gesetz nichts mehr. Nicht einmal eine ordentliche Buchhaltung wird in Salzburg eingehalten – nicht einmal das, und das ist die Basis jeder Volkswirtschaft, eine Basis für jedes Unternehmen!
Wenn ich mir kurz den Rechnungshofbericht anschaue – ohne jetzt hier darauf einzugehen –, was der da festgestellt hat, über 400 Konten, die da herumschwirren, dann frage ich mich doch, ob das alles überhaupt annähernd realwirtschaftlich zu messen ist. – Sicherlich nicht! (Bundesrätin Zwazl: Schau einmal nach Kärnten!)
Rechnungsführung, keine Spekulation und Konsequenzen ziehen: Das wäre die Aufgabe einer Staatswirtschaft, und das passiert nicht. (Weiterer Zwischenruf der Bundesrätin Zwazl.)
Ein Grundgedanke zuletzt, sehr geehrter Herr Staatssekretär, und zwar, ob nicht, wenn es jetzt zu einer harmonisierten europäischen Verordnung kommen sollte – vielleicht ist das ohnehin schon in diesem Sinne geschehen –, vorab schon eine Finanzmarktaufsicht tätig werden könnte, um so einen Fall wie Zypern zu verhindern. Wenn eine Bank 4 Prozent Zinsen auf Sparguthaben verspricht, ist es ein Schneeballsystem, und irgendwann muss es aus sein. Da wäre es vielleicht besser, wenn eine Aufsichtsbehörde vorher eingreift als im Nachhinein.
In diesem Sinne stimmen wir diesem Gesetzesbeschluss zu. Eine Stärkung der Finanzmarktaufsicht ist sicherlich sinnvoll. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
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