BundesratStenographisches Protokoll819. Sitzung / Seite 134

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Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Zu Wort gelangt nun Herr Staatssekretär Mag. Schieder. – Bitte.

 


16.58.52

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Mag. Andreas Schieder: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren des Bundesrats! Vielleicht zuerst zu den Fragen, die angerissen wurden, die aber mit dem Gesetz im engeren Sinn gar nicht so viel zu tun haben. Ein Hinweis: Ich würde mir ja wünschen, dass Sie recht hätten und die Krise überall anders schon vorbei ist und nur mehr in Europa bestünde. – Ich wün­sche mir natürlich nicht, dass die Krise in Europa noch nicht vorbei ist, aber ich würde mir wünschen, dass es wenigstens stimmen würde, dass sie überall anders vorbei ist.

Leider ist die Krise aber auch in den USA nicht vorbei. Erinnern Sie sich doch an all die Fragen, die dort vor Weihnachten aufgetaucht sind, und zwar unter der Bezeichnung „fiscal cliff“, was ja das Bild vermittelt, fiskalisch droht die USA den Abgrund hinunter­zustürzen, und zwar haushaltstechnisch und so weiter. Das sind nicht wirklich Indika­toren, die darauf schließen lassen, dass dort alles wieder in Ordnung und vorbei ist. Wenn man die Arbeitslosenzahlen vergleicht, würde ich sogar sagen, dass die Krise in den USA keineswegs vorbei ist, im Vergleich zum Beispiel zu österreichischen Arbeits­losenzahlen, die ja doch wesentlich niedriger sind; wir haben ja immerhin auch eine steigende Beschäftigung.

Aber auch in Österreich und in Europa ist es nicht so, dass man sagen kann, man kann die Hände in den Schoß legen, die Krise ist vorbei, sondern es gilt, jetzt an dem zu ar­beiten, was die Spät- und Langzeitfolgen der Krise sind: hohe Arbeitslosigkeit, hohe Jugendarbeitslosigkeit, natürlich große Verunsicherung der Leute um ihren Job, um ihr Einkommen. Neben diesen Fragen geht es natürlich auch um Fragen, die mit dem eu­ropäischen Währungssystem zu tun haben.

Aber eines sei Ihnen auch gesagt: Es ist eine Finanzmarktaufsicht nie dafür zuständig, zu schauen, wie die Staaten beieinander sind. Das ist nicht Aufgabe der Finanzmarkt­aufsicht. Zu den Zinsen: Das gesamte Zinssystem ist eigentlich eines, das noch sehr stark an den Nationalstaaten hängt  ja auch eines der Probleme der Europäischen Union.

Darin liegt auch eine Antwort auf die Frage, warum die Berufungsinstanz von der FMA das Bundesverwaltungsgericht ist, nicht das Finanzgericht. Das ist ganz einfach des­halb so, weil das Bundesfinanzgericht quasi die Übertragung dessen ist, wofür der Un­abhängige Finanzsenat zuständig war, und das sind die Angelegenheiten in Steuern- und Abgabenfragen. Nur weil „Finanz“ in beiden drinnen steckt, nämlich Finanzmarkt­aufsicht und Finanzministerium, sind es trotzdem zwei verschiedene Geschichten. Das Bundesfinanzgericht ist das, das dem Finanzministerium auf die Finger klopft oder wo Bürgerinnen und Bürger gegen Bescheide berufen können, wenn sie finden, sie sind nicht richtig, falsch beurteilt, was auch immer. Das ist ja auch Ausdruck der Rechts­staatlichkeit.

Allgemein aber, muss man sagen, ist dieser Teil der aus der Finanz kommende Teil einer doch großen Reform in unserem Land, der auch die Länder sehr stark berührt, nämlich die Vereinheitlichung der gesamten Verwaltungsgerichte. Das ist ein wesentli­cher gelebter und umgesetzter Beitrag zur Verwaltungsreform. Man muss doch sagen, mit dem neuen, zweistufigen Prinzip neun plus zwei, also jeweils neun Landesverwal­tungsgerichte und dann eben die zwei Bundesgerichte, nämlich das Bundesverwal­tungsgericht und das Bundesfinanzgericht, gibt es viel, viel weniger Einheiten als die ganze Fülle von Sonderbehörden, die wir zum Teil in Österreich hatten. Das waren bis zu 120.

Um die Qualität, auch die Expertise sicherzustellen, sind natürlich viele Leute, die in den Unabhängigen Verwaltungssenaten, Unabhängigen Finanzsenaten und anderen


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