BundesratStenographisches Protokoll819. Sitzung / Seite 132

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

betroffene Kunde darüber zu verständigen, wobei der Hinweis erfolgt, dass ebenfalls eine Beschwerdemöglichkeit beim Bundesverwaltungsgericht besteht.

Des Weiteren gibt es durch das heute zu beschließende Gesetz die Möglichkeit, im Verordnungsweg Pauschalgebühren für die Beschwerden festzusetzen, was natürlich eine Verwaltungsvereinfachung mit sich bringt.

Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Zusammenfassend ist zu sagen, dass das heute zu beschließende Verwaltungsgerichtsbarkeit-Anpassungsgesetz Anpassungen in ver­schiedenen Gebieten des Finanzbereiches enthält, die aufgrund der bereits beschlos­senen Verwaltungsgerichtsbarkeitsnovelle erforderlich und notwendig sind; diese sind aber auch ein weiterer Schritt zur Verwaltungsreform. Daher wird meine Fraktion die­sem Gesetz auf jeden Fall zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

16.52


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Pisec. – Bitte.

 


16.52.25

Bundesrat Mag. Reinhard Pisec, BA (FPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Schreuder! Ich glaube, wir sind im Ausschuss nebeneinander gesessen, und da habe ich auch die Frage gestellt, bei welcher neu eingezogenen Instanz man nun gegen die Bescheide der FMA Beschwerde einlegen kann, und da war die Antwort, beim Bundes­verwaltungsgericht – und nicht beim Bundesfinanzgericht, wie Sie gesagt haben. Ihre Argumentation wäre richtig, ich verstehe auch nicht, warum man nicht beim Bundesfi­nanzgericht beruft, sondern beim Bundesverwaltungsgericht, aber es ist eben so.

Kurz zum Gesetz: Das Wichtigste hat mein Vorredner, Herr Kollege Lampel, heraus­gestrichen. Die Institution, das Instrumentarium, das ist die Finanzmarktaufsicht. In der heutigen Zeit, wo man praktisch mit 200 km/h auf der Finanzautobahn fährt, ist es wichtig, dass dem Finanzmarkt, dem Kapitalmarkt Regeln vorgegeben werden – Ord­nungen, Verordnungen, an die man sich halten muss, gerade vor dem Hintergrund der Liquiditätsschwemme der europäischen Zentralbank, die ja diese marode Staatsver­schuldung letztlich refinanzieren muss. Damit hat das Ganze seinen ursächlichen, kau­salen Zusammenhang.

Heute ist die Finanzmarktaufsicht das Instrumentarium, um die Banken, die Versiche­rungen, die Pensionskassen und den Wertpapierhandel an der Wiener Börse zu be­aufsichtigen. Das Wichtigste sind dabei die Bankenaufsicht und die Wertpapieraufsicht.

Was sind die Ursprünge der Finanzmarktaufsicht? Wir reden immer von der Krise,
aber die größte Krise, die bereits abgeschlossen ist, war die Weltwirtschaftskrise im Jahr 1929. Aus dieser Situation ist das Instrumentarium der Finanzmarktaufsicht ent­standen, das jedes Land – von den USA ausgehend bis nach Österreich – eingeführt hat. Die zweite große Krise – 2007/2008 – ist in den USA und in Asien bereits abge­schlossen, in Europa feiert sie hingegen fröhliche Urständ, und ein Ende ist noch lange nicht in Sicht. Daher sprechen alle von der European Crisis – es ist eine lokale, auf den europäischen Raum begrenzte Krise. Wie es da weitergeht, können wir uns ja alle wei­ter anschauen.

Zu diesem Gesetz: Es ist sicherlich sinnvoll, wenn von Europa ausgehend ein harmo­nisiertes europäisches Verfahren eingeleitet wird, damit Vergehen auch einheitlich ge­ahndet werden können, denn der Finanzmarkt braucht schnelle Entscheidungen, und nur in dieser Hinsicht, wenn eben die Verfahren beschleunigt werden, ist das Gesetz sinnvoll.

Wir Freiheitlichen stimmen also unter der Hypothese, unter der Annahme zu, dass es zu einem beschleunigten Verfahren kommt, zu schnelleren Entscheidungen am Fi-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite