BundesratStenographisches Protokoll819. Sitzung / Seite 144

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über der Finanz offen sagen können: Schaut her, ich habe ursprünglich ohnehin alles versteuert, ich bin ein Kind von Liechtenstein und deswegen habe ich mein Geld dort geparkt, habe es deswegen auch dort hinterlegt. Die sollen das auch machen können, wenn sie alles belegen können.

Bei allen anderen, die weiterhin Anonymität haben wollen, wird über den Stiftungstreu­handgeber auch eine Abgabe abgeführt. Und diese ist nicht so knapp bemessen. Die­se beläuft sich nämlich auf zwischen 15 und 38 Prozent des dort liegenden Geldes, ab­hängig davon, wie lange das Geld dort geparkt ist – also je länger desto höher bezie­hungsweise auch je höher die Summe desto mehr beziehungsweise auch gemessen an den Bewegungen, weil man davon ausgeht, wer lange viel dort liegen hat und he­rumjongliert, sprich bewegt, der hat höchstwahrscheinlich, wenn er es nicht deklarieren will, etwas nicht so Gutes im Schilde geführt und soll dann eine Abgabe von bis zu 38 Prozent zahlen.

Das bringt Einnahmen von einer halben Milliarde Euro, die wir sehr, sehr vorsichtig ge­schätzt haben. Ich sage das deshalb, weil das Finanzministerium gerade bei solchen Einnahmen, wo die Potenziale höher liegen, die Pflicht hat, immer am untersten Limit zu schätzen. Aber wir alle hoffen ja auch, dass sogar noch mehr von dort hereinkommt. Wir wissen aber zum Teil nicht einmal ganz genau, wie viel dort liegt.

Es kommt auch noch dazu, dass in Zukunft diese Leute dort für ihre Veranlagungs­erfolge die gleiche Steuer zahlen, wie wenn sie diese daheim haben würden. Das bringt jährliche Zusatzeinnahmen von mindestens 20 Millionen €. Das ist schon ein Un­terschied: 20 Millionen € jährlich und eine halbe Milliarde einmalig.

Bisher hatten wir die Regel, dass man, wenn man sein Geld nach Liechtenstein ver­frachtet, eine 25 prozentige Stiftungseingangssteuer für das Geld, das man in eine Liechtensteiner Stiftung gelegt hat, in Österreich zu zahlen hatte. Das ist ein sehr ho­her Steuersatz. Die Idee war, dass man, wenn man schon sein Geld wegschafft, auch ordentlich dafür zahlt.

Hereingekommen sind allerdings nur 3 000 € im Jahr, weil es keiner deklariert hat, weil die Leute Wege gefunden haben, es an den Behörden vorbeizuschmuggeln. Daran sieht man auch, dass das Problem nicht in unserem Steuersystem liegt, sondern es liegt im Liechtensteiner Steuersystem. Dieses Abkommen, wo Liechtenstein und die Liechtensteiner Struktur mit den Treuhandgebern und all dem auch mit im Boot sind, führt dazu, dass von diesem hinterzogenen Geld endlich auch in Österreich etwas an­kommt.

Der zweite Punkt ist: Ich gebe allen Rednern recht, die betont haben – und da bin ich froh darüber, dass das auch hier im Bundesrat alle betont haben –, dass Steuerhinter­ziehung nicht ein Kavaliersdelikt ist, auch nicht irgendeine Sache ist, die man auf die leichte Schulter nehmen kann, schon gar kein Gegenstand von toller Buchhaltung oder eines tollen Steuerberaters, sondern das ist ein Verbrechen, das ist Hinterziehung, das ist eine Schädigung des gesamten Staates Österreich.

Und deswegen haben wir ja auch schon vor einiger Zeit die Strafen verdoppelt und die Hürden für die Strafen herabgesetzt, sodass sie auch schon früher gelten, und auch mit der Finanzpolizei massiv kontrolliert. Wir haben übrigens auch die Finanzpolizei vom Aufnahmestopp des Bundes bewusst ausgenommen, weil ich gesagt habe: Diese Leute brauchen wir ganz dringend, es ist notwendig, dass sie kontrollieren gehen, denn da kommt mehr Geld rein, als wir einsparen, wenn wir keine Leute dort aufnehmen.

Aber es stimmt, trotz hoher Strafen, trotz strenger Kontrollen bei Finanzvergehen gibt es immer wieder Vorgänge, die uns alle erschüttern.

Wir wissen auch, Offshore-Leaks führt uns erschütternd vor Augen, was hier los ist. Es gibt 170 betroffene Staaten, eine unvorstellbar große Anzahl von Akten und vermute-


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