BundesratStenographisches Protokoll819. Sitzung / Seite 143

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die Einnahmen aus der Besteuerung von Kapitalerträgen österreichischer Steuerpflich­tiger in Liechtenstein jährlich 20 Millionen € betragen.

Dieses heute zu beschließende Abkommen mit Liechtenstein bringt nicht nur Einnah­men, sondern – und da widerspreche ich Ihnen, Efgani – ist auch ein kleiner, aber wichtiger Schritt in Richtung mehr Steuergerechtigkeit und zurzeit die einzige Möglich­keit, auch die reichen Österreicherinnen und Österreicher zur Mitfinanzierung unserer Gesellschaft zu zwingen.

Natürlich wäre eine europäische Lösung sehr wichtig, und man sollte auch intensiv daran arbeiten. Aber was wäre die Alternative zu diesem gegenständlichen Abkommen gewesen? – Gar kein Geld zu erhalten, weiter zu verhandeln und auf 500 Millionen € zu verzichten. Hätten wir das bei der Schweiz gemacht und jetzt bei Liechtenstein, dann würden wir, geschätzte Damen und Herren, auf 1,5 Milliarden verzichten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor einem Jahr wurde der Vertrag mit der Schweiz un­terzeichnet. Heute beschließen wir einen weiteren Vertrag, um den Steuerbetrugstou­rismus weiter einzudämmen.

Ich habe vorhin von 1,5 Milliarden € gesprochen. Man möge sich das vorstellen: 1 Mil­liarde € ist die Höhe des Budgets des Burgenlandes. Hier geht es um 1,5 Milliarden €, dieser Betrag ist also höher als das Budget des Burgenlandes. Auf diesen Betrag hät­ten wir verzichtet, hätten wir diese Steuerabkommen nicht abgeschlossen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich danke dem Verhandlungsteam für diesen Erfolg. Meine Partei wird diesem Abkommen mit Liechtenstein gerne zustimmen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

17.32


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Zu Wort gelangt Herr Staatssekretär Mag. Schie­der. – Bitte.

 


17.33.00

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Mag. Andreas Schieder: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich kann voll unterstreichen, was mein Vorredner, Herr Bundesrat Lampel, zu diesem Thema gesagt und analysiert hat.

Es ist auch keine leichte Situation, denn es geht hier um Leute, die Umsatzsteuer, Ein­kommensteuer, andere Arten von Abgaben sehr oft nicht abgeliefert haben und ihr Geld in anderen Ländern – das letzte Jahr war das Thema die Schweiz, jetzt ist das Thema Liechtenstein, hier noch mit dem Zusatz, dass es nicht um Konten geht, son­dern um Stiftungskonstruktionen – geparkt haben.

Natürlich ist man der Meinung, man muss diese Leute völlig erwischen, wie man so schön sagt, das heißt, den Strafen zuführen und sie somit quasi dazu bringen, dass sie nicht nur alles zurückzahlen, sondern auch die Strafe zahlen.

Das Problem ist nur: Es gibt eine Verjährungsfrist. Somit gibt es jedes Jahr eine große Zahl von Leuten, die Danke sagen, wenn es Leute gibt, die sagen: Bevor man nicht al­les regeln kann, machen wir gar nichts! Die denken sich: Super, fordert weiterhin im­mer alles, denn in der Zwischenzeit zahle ich gar nichts!

Und das ist ein Deal, der so nicht weitergehen kann. Der Deal muss sein, dass Leute, die ihr Geld nach Liechtenstein verfrachtet haben, in Zukunft auch einen steuerlichen Beitrag zahlen, so wie sie ihn zahlen hätten sollen, wenn sie das Geld nicht wegge­schafft hätten.

Dieses Abkommen sieht auch vor, dass Leute – es gibt ja auch Leute, die vielleicht ihr Geld gar nicht aus Gründen der Steuerhinterziehung dorthin gebracht haben – gegen-


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