zierte Argumentation vorbringen, denn diese Richtlinie ist meines Erachtens insofern eine sinnvolle Regelung, als es bis dato ja so war, dass man zwar Aufenthaltsbewilligungen erteilt hat, die Leute jedoch meist keinen Zugang zum Arbeitsmarkt hatten. Das ist schon eine sehr komische Konstellation gewesen. Mit dieser Richtlinie wird jetzt in nationales Recht umgesetzt, dass der Aufenthalt mit dem Zugang zum Arbeitsmarkt verbunden und gleichzeitig ermöglicht wird. Damit fallen die Arbeitserlaubnis und der Befreiungsschein komplett weg, und es ist eben auch vorgesehen, dass dieser Personenkreis auf eine Rot-Weiß-Rot-Karte plus umsteigen kann. Das ist auch zu begrüßen.
Was jedoch nicht zu begrüßen ist, ist, dass wiederum eine doch nicht kleine Gruppe, über die wir auch in diesem Haus schon mehrmals diskutiert haben, nicht berücksichtigt wird, nämlich die Gruppe der Asylwerber. Es ist weder menschlich noch ökonomisch nachvollziehbar, warum man Menschen, die arbeitswillig und arbeitsfähig sind, vom Arbeitsmarkt fernhält, um sie stattdessen mit öffentlichen Geldern in der Grundversorgung zu belassen. Es gibt viele Menschen, die arbeiten möchten und sich ihren Lebensunterhalt selbst verdienen könnten. Wir hätten dadurch im Sozialbereich, in der Asyl- und Flüchtlingsbetreuung viel, viel weniger Probleme.
Es muss ja nicht so sein, dass man gleich am ersten Tag, an dem man zum Asylverfahren zugelassen worden ist, auch auf dem Arbeitsmarkt tätig wird, aber man könnte doch zumindest diese Bartenstein-Verordnung einmal aufheben. Ich weiß, sehr geehrter Herr Minister, dass Sie in diesem Punkt anderer Meinung sind. Ich teile Ihre Auffassung da nicht, nicht zuletzt deshalb, weil ich jahrelang in diesem Bereich tätig war. Ich habe gesehen, wie wichtig es ist, dass diese Leute eine Beschäftigung haben und ihr eigenes Geld verdienen können. Wir hätten in der Flüchtlingsbetreuung wirklich viel, viel weniger Probleme. Man braucht auch keine Angst zu haben, dass deswegen mehr Asylwerber nach Österreich kämen, denn Zugang zum Arbeitsmarkt bekämen ohnehin nur jene, die auch zum Asylverfahren zugelassen werden. Alle anderen werden ohnedies vorher schon durch das Zulassungsverfahren ausgesiebt.
Das ist der Grund, warum wir diesem Gesetzentwurf unsere Zustimmung nicht erteilen.
Ich würde Sie wirklich ersuchen, sehr geehrter Herr Minister, sich die diesbezügliche Argumentation der Volkshilfe, die ja der SPÖ nicht allzu fern steht, einmal anzusehen, denn dort kann man das alles im Detail nachlesen.
Kollege Krusche behauptet immer wieder, dass ausländische Arbeitnehmer österreichischen ArbeitnehmerInnen den Arbeitsplatz wegnehmen. Dem möchte ich Folgendes entgegenhalten: Gehen Sie doch einfach einmal ein paar Schritte weiter und schauen Sie in die Küche der Parlamentscafeteria! Sie werden sehen, dass dort fast nur ausländisches Personal beschäftigt ist. In Oberösterreich startet Soziallandesrat Ackerl eine Initiative, um mehr Pflegepersonal zu rekrutieren, und zwar aus der Slowakei. Ich kann Ihnen auch sagen, warum das so ist. – Weil nämlich um dieses Geld und unter diesen Rahmenbedingungen kein österreichischer Arbeitnehmer beschäftigt sein will.
Wenn also mehr österreichische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt sein sollen – da bin ich auch dafür: Man braucht keine Arbeitskräfte aus dem Ausland zu holen, da sollen unsere Leute arbeiten! –, dann bedeutet das für uns als Politiker, geschätzter Kollege, dass wir die Rahmenbedingungen für die Menschen, die in den unterschiedlichsten Bereichen arbeiten, attraktiver gestalten und ihnen vor allem auch ein Gehalt einräumen müssen, von dem sie leben können; dann hätten wir viele Nebeneffekte nicht. Gerade im Baubereich gibt es viele Handwerker, die pfuschen, und die machen das nicht aus Spaß, sondern weil sie mit dem Gehalt, das sie bekommen, nicht über die Runden kommen.
Auf diesem Weg könnte man viele Probleme, die ineinander greifen, lösen. Sündenböcke zu finden, ist allerdings immer leicht. Die Ausländer müssen da immer herhalten,
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