BundesratStenographisches Protokoll819. Sitzung / Seite 158

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Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Nächster Redner: Herr Bundesrat Wilhelm. – Bitte.

 


18.24.20

Bundesrat Richard Wilhelm (SPÖ, Steiermark): Werter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kollegen und Kolleginnen! Das Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz und das Behinderteneinstellungsgesetz ge­ändert werden, ist inhaltlich eine Bereinigung oder Vereinfachung von Bestimmungen in Bezug auf ausländische Arbeitskräfte. Außerdem wird mit dieser Beschlussfassung eine Rahmenrichtlinie der Europäischen Union umgesetzt, die 2013 ohnedies umge­setzt werden muss. Darüber hinaus beinhaltet diese Regierungsvorlage eine Steue­rungsfunktion gegenüber ausländischen Arbeitskräften, deren Zahl bislang an eine Bundeshöchstzahl gekoppelt war.

Wir haben in Österreich im Vergleich mit anderen Ländern (in Richtung Bundesrat Kru­sche) – ich weiß schon, dass dir das nicht passt! – noch immer eine sehr positive Wirt­schaftsentwicklung, wenn wir uns etwa die Zahlen im EU-Raum ansehen. Auch was die Beschäftigung betrifft, sind wir noch – das sage ich auch – gut aufgestellt. Trotz­dem muss es natürlich unser aller Ziel sein, die Arbeitslosenquote zu senken. Das liegt sicherlich in unserem gemeinsamen Interesse.

Wir vom ÖGB sind da genauso gefordert. Wir müssen auch darauf schauen, dass es für die eigenen Arbeitskräfte Arbeit gibt. Ich denke da zum Beispiel an das Jahr, in dem die Krise am Höhepunkt war. Da mussten 300 Millionen Überstunden geleistet werden. Darüber müssten wir auch einmal diskutieren. (Beifall bei der SPÖ.)

Es ist auch richtig, dass die Politik bei mehr Wettbewerb gefragt ist, um die österrei­chische Wirtschaft und die Arbeitnehmer vor unfairem Wettbewerb zu schützen. Die Änderungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz und im Behinderteneinstellungsgesetz bringen bürokratische Vereinfachungen für verschiedene Berufsfelder, und die sind auch notwendig für die Wirtschaft, die Betroffenen und auch jene ausländischen Ar­beitskräfte, die eigentlich ohnehin schon ordnungsgemäß in Österreich arbeiten. Für uns wesentlich ist, das für bestimmte Gruppen, die verstärkt auf den Arbeitsmarkt drän­gen, wie Saisonniers oder Betriebsentsandte ohne Betriebsstätte in Österreich, die auf einen Arbeitsplatz zur Erfüllung eines Auftrags nach Österreich entsandt werden, trotz­dem weiterhin Bewilligungen erforderlich sein werden. Die Erfahrung zeigt, dass diese Maßnahme wichtig und es im Zuge des Wettbewerbs auch notwendig ist, dass man die heimische Wirtschaft vor unfairem Wettbewerb schützt. Da sind wir einer Meinung.

Dazu bedarf es Initiativen seitens der Politik in Form von gesetzeskonformen öffentli­chen Ausschreibungen. Dass die Politik mithilft, ist auch wichtig. Man hat das im Bur­genland gesehen, wo eine entsprechende Initiative gestartet worden ist. Das Gleiche hat es auch in der Steiermark gegeben, wo es eine Winterbauoffensive gegeben hat. Aus Landesmitteln sind da einige Firmen gefördert worden, die Arbeit geschaffen und Arbeitskräfte aufgenommen haben.

Weiters möchte ich noch darauf hinweisen, dass sich Änderungen gemäß dieser Richt­linie auch im Behinderteneinstellungsgesetz finden und sich damit auch der Kreis der begünstigten Drittstaatsangehörigen erweitert. (Beifall bei der SPÖ.)

18.27


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Nächster Redner: Herr Bundesrat Dönmez. – Bitte.

 


18.27.36

Bundesrat Efgani Dönmez, PMM (Grüne, Oberösterreich): Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte eine differen-


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