BundesratStenographisches Protokoll819. Sitzung / Seite 166

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Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 3. April 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für die Berichterstattung.

Wortmeldungen dazu liegen mir nicht vor.

Wünscht dazu jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt ge­trennt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 21. März 2013 betreffend ein Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz – Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 21. März 2013 betreffend ein Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz – Sozialversiche­rung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

18.56.0025. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 21. März 2013 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über soziale Sicher­heit (2138 d.B. und 2229 d.B. sowie 8936/BR d.B.)

26. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 21. März 2013 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Vorbereitenden Kommission für die Organisa­tion des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen über so­ziale Sicherheit (2139 d.B. und 2230 d.B. sowie 8937/BR d.B.)

27. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 21. März 2013 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Indien über soziale Sicherheit (2159 d.B. und 2231 d.B. sowie 8938/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zu den Punkten 25 bis 27 der Ta­gesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Wilhelm. Bitte um die Berichte.

 


18.57.00

Berichterstatter Richard Wilhelm: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 21. März 2013 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürs­tentum Liechtenstein über soziale Sicherheit.

 


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