BundesratStenographisches Protokoll819. Sitzung / Seite 176

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Es gibt aber dennoch einige Kritikpunkte, die ich auch gerade als Sozialarbeiter anmer­ken möchte. Den Kritikpunkt mit dem Vier-Augen-Prinzip hat die Kollegin Mühlwerth schon angesprochen. Ich habe das auch im Ausschuss in der Diskussion mit den Ex­pertInnen kurz andiskutiert. Für mich macht es schon einen Unterschied, ob ich mich im Helfersystem mit Sozialarbeitern, Sozialpädagogen oder Psychologen oder einem weiteren Helfer austausche oder ob ich gewisse Informationen gleich an die Exekutive oder an die Sicherheitsbehörde weiterleite, denn dann kommt ein massiver Stein ins Rollen, und das hat massivste Auswirkungen auf die Involvierten – sei es in der Familie oder auch in der Einrichtung, wo sie untergebracht sind.

Ich weiß, welch großem Druck die Berater und Beraterinnen, die Pädagogen und So­zialarbeiter, die in diesem Bereich tätig sind, ausgesetzt sind. Es ist wirklich keine leichte Entscheidung. Und daher ist es umso wichtiger, dass hier disziplinübergreifend unterschiedliche Professionalisten im Teamwork für das Kindeswohl und für das Wohl der Jugendlichen zusammenarbeiten. – Das ist der eine Punkt.

Der zweite Punkt, der mir fehlt – und das habe ich auch im Ausschuss angesprochen –, ist die Verankerung von Hilfen für junge Erwachsene. Ich weiß, da gibt es dann die Dis­kussionen: Soll man das am Alter festmachen oder an den Bedürfnissen? Wie lange kann man jemandem eine Unterstützung zukommen lassen? Und es kostet letztendlich auch viel Geld. Ich habe wirklich in meiner beruflichen Praxis als Sozialarbeiter, aber auch in meiner politischen Tätigkeit einige Fälle gehabt, wo junge Menschen weiterhin Hilfe und Unterstützung benötigt haben, weil sie einfach noch nicht so weit waren in ihrer Persönlichkeitsentwicklung oder dass sie am Arbeitsmarkt, sei es am primären oder am sekundären Arbeitsmarkt, Fuß fassen konnten.

Da aber mit dem Argument fehlender Geldmittel diesen jungen Menschen eine Unter­stützung nicht zukommen zu lassen, das kostet uns als Steuerzahler im Endeffekt viel mehr, weil das die Leute sind, die dann mit großer Wahrscheinlichkeit in der Arbeits­losen oder in der Sozialhilfe sind.

Wir haben halt ein Pensionssystem, das vorsieht, insbesondere für die heute Jungen, dass man bis 65 im Berufsleben stehen soll. Wenn man aber gerade in einer wichtigen Phase nicht zusätzliches Geld in die Hand nimmt, um diese Jugendlichen zu stabili­sieren, kostet uns das als Steuerzahler letztendlich viel mehr, als wenn man sie über das 18. Lebensjahr hinaus, wo ja dann die Volljährigkeit erreicht ist und meistens auch die Zuständigkeit der Jugendwohlfahrt endet, sozusagen noch weiter begleiten könnte. Und da gibt es nicht wenige Jugendliche, Jugendliche, die Beeinträchtigungen haben, Jugendliche, die auf Grund von Entwicklungsdefiziten noch zusätzlichen Bedarf benöti­gen, und die fallen wirklich de facto fast überall durch: und das ist meiner Meinung nach schon ein großes Problem.

Was ich auch als Problem sehe, aber das kann man sicher optimieren, das ist meines Erachtens eine technische Adaptierung, das ist das Fehlen einer einheitlichen Doku­mentation. Das macht es dann schwierig, wenn unterschiedliche Einrichtungen unter­schiedliche Dokumentationen verwenden, letztendlich auch für die Behörde, weil sich die immer wieder auf neue Dokumentationssysteme einstellen, einlesen muss und so weiter. Wenn es da für bestimmte Bereiche ein einheitliches Dokumentationssystem gäbe, würde man sich als Sozialarbeiter oder als Helfender leichter tun, denn wenn ich den Job wechsle, zum Beispiel von der Caritas zur Volkshilfe oder zur Jugendwohlfahrt oder in die Bezirkshauptmannschaft wechsle, dann habe ich nach wie vor ein gleiches, vertrautes Dokumentationsmodell.

Aber jetzt ist es so, dass jede Einrichtung unterschiedliche Dokumentationsmodelle hat. Das macht es für diejenigen, die im System arbeiten, schwierig, aber auch für die Behörden, wenn es um die Abrechnung, um die Finanzierungen, darum, ob das Geld sinnvoll eingesetzt worden ist, geht.

 


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