BundesratStenographisches Protokoll819. Sitzung / Seite 175

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Nun obliegt es den Ländern, die entsprechenden Ausführungsbestimmungen zu re­geln, und ich bin auch da überzeugt, dass die Bundesländer ihre Verpflichtung und Verantwortung entsprechend wahrnehmen werden.

Dieses Gesetz ist fertig ausverhandelt, es liegt auf dem Tisch, und es ist gut so, wie es ist. Und das sage nicht nur ich, und das sagt nicht nur der Herr Bundesminister, das sagen mir auch viele Menschen, die mit der Materie Jugendwohlfahrt sehr intensiv und auch täglich befasst sind.

Ich möchte in diesem Zusammenhang all jenen Menschen in unserem Lande, welche mit hoher Professionalität und mit höchster Professionalität im Bereich der Kinder- und Jugendwohlfahrt arbeiten, ein großes Lob aussprechen und ein großes Danke sagen.

Dieses Gesetz bringt eindeutige Verbesserungen, was den Schutz von Kindern und Ju­gendlichen vor Gewalt in der Familie, aber auch vor anderen Gefährdungen betrifft. Es sind die Gefährdungsabklärung und die Hilfeplanung neu geregelt. Es gibt klare Regeln und Vorgaben, was die Mitteilungspflicht und die Dokumentation betrifft. Und es sind auch Fragen des Datenschutzes zeitgemäß geregelt.

Ich bin sehr froh darüber, dass dieses Gesetz auf Schiene ist, da es ein wichtiger Bau­stein in einer Reihe wichtiger familienpolitischer Eckpfeiler ist, in einer Reihe an Eck­pfeilern, welche in letzter Zeit sehr erfolgreich realisiert und umgesetzt wurden. Ich nenne nur die Neuregelung in der Frage der Obsorge, wo es darum geht, dass beide Elternteile ihre Rechte und Pflichten gleichwertig wahrnehmen sollen und auch dürfen, oder das Gratis-Kindergartenjahr, wo der Bund in den kommenden zwei Jahren die Kindergartenfinanzierung mit weiteren 140 Millionen € unterstützt, oder den Ausbau der Kinderbetreuungsplätze, wo die Bundesregierung 55 Millionen für eine Ausbauof­fensive zur Verfügung stellt, da es enorm wichtig ist, dass Familie und Beruf vereinbar sind.

Es gäbe noch eine Reihe weiterer Punkte aufzuzählen, so zum Beispiel die Neure­gelung bei der Familienbeihilfe und dergleichen mehr. Aber dazu gibt es ohnehin noch zwei weitere Gesetzesvorlagen unter den nächsten Tagesordnungspunkten.

Ich denke, dass wir insgesamt familienpolitisch sehr vorbildhaft unterwegs sind. Und das ist auch gut so und wichtig, da es gerade die Familien mit ihren Kindern und Ju­gendlichen sind, welche die Stütze und die Träger einer funktionierenden Gesellschaft sind. Und ich sage es noch einmal: Dieses Gesetz ist ein wesentlicher Schritt in die richtige Richtung, und ich gratuliere vor allem dir, Herr Bundesminister, dass es ge­lungen ist, dieses Gesetz in dieser Form zu finalisieren. (Beifall bei der ÖVP.)

Ein letzter Satz noch, meine Damen und Herren von der Opposition: Mit Ihrer heute an­gekündigten Nicht-Zustimmung zu diesem Gesetz stimmen Sie auch wesentlichen Ver­besserungen im Bereich der Kinder- und Jugendwohlfahrt nicht zu, und ich finde, das ist wirklich sehr schade. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

19.29


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Dönmez. – Bitte, Herr Kollege.

 


19.29.46

Bundesrat Efgani Dönmez, PMM (Grüne, Oberösterreich): Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Dass es in der Jugend­wohlfahrt massiven Handlungsbedarf gibt und gegeben hat, ist, glaube ich, allen In­volvierten vollkommen klar. Und da hat der Herr Minister, wie meine Vorrednerinnen und Vorredner schon angemerkt haben, massive Anstrengungen unternommen, um hier einheitliche Qualitätsstandards in die Wege zu leiten. Dass das nicht immer ganz einfach war und ist, wissen wir. Diesbezüglich einen recht herzlichen Dank meinerseits.

 


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