BundesratStenographisches Protokoll819. Sitzung / Seite 174

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einfach ist, und dass Ihnen auch durchaus gute Schritte gelungen sind. Zum Beispiel: die Professionalisierung der Fachkräfte, auch bei den privaten Vereinen; einheitliche Standards für alle Einrichtungen, halte ich für ganz wesentlich; Qualitätskriterien für Adoptiv- und Pflegeeltern, auch bis jetzt nicht gewesen, auch ein wichtiger Teil; Aufga­benbeschreibung der Kinder- und Jugendanwaltschaft – und, und das ist, glaube ich, immer das Schwierigste in solchen Verhandlungen, dass alle Bundesländer an Bord sind. Denn: Wir erleben ja immer wieder, dass dann einige ihre eigene Suppe kochen, und dann schaut es zuerst einmal nach einem Konsens aus, doch dann springen wieder ein paar ab. Also hier ist es Ihnen gelungen, doch alle Länder an Bord zu be­kommen.

Aber warum wir trotzdem nicht zustimmen können, war und ist – und das hat ja schon meine Kollegin im Nationalrat gesagt –, weil uns dieses Vier-Augen-Prinzip so wichtig ist. Ich weiß, Sie haben das auch in der Nationalratssitzung gesagt, das steht ja drin­nen, erforderlichenfalls kann man eine weitere Meinung einholen, und Sie vertrauen den Fachkräften, dass sie durchaus in der Lage sind, zu beurteilen, ob sie das alleine können oder ob es doch besser ist, noch jemanden hinzuzuziehen.

Bei allem Respekt vor den Fachkräften, wir haben aber leider schon öfter erlebt, dass die Fachkräfte eine Situation völlig falsch eingeschätzt haben. Ich erinnere da zum Beispiel, da es mir gerade einfällt, an den Pöstlingberg. Das gab es auch eine völlig fal­sche Einschätzung der Situation, wo die Dinge anders gelaufen wären, wenn man die Situation richtiger eingeschätzt hätte, wenn sich die Leute abgesprochen hätten und sich nicht der eine auf den Datenschutz berufen hätte und der andere den Datenschutz nicht auf seine Weise interpretiert hätte.

Daher sagen wir, vier Augen sehen mehr als zwei. Das sollte für uns der Normalfall sein. Und daher können wir dem bedauerlicherweise nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

19.24


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Reisinger. – Bitte, Herr Kollege.

 


19.24.38

Bundesrat Friedrich Reisinger (ÖVP, Steiermark): Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren! Frau Kollegin Mühlwerth, ich gebe Ihnen in vielen Punkten recht, aber ich habe auch volles Verständnis dafür, dass man in der Rolle der Opposition immer versucht, nach Argumenten zu suchen, welche eine Ablehnung rechtfertigen. (Bundesrätin Mühl­werth: Aber wir stimmen auch oft zu, gell?) Das liegt in der Natur der Sache, aber ich muss Ihnen schon auch sagen, es geht bei diesem Gesetz um das Wohl der Kinder und Jugendlichen, und ich glaube, hier sollte man nicht unbedingt politische Spielchen machen.

Dieses Gesetz wurde sehr verantwortungsvoll und auch sehr gründlich und – ja, das ist durchaus kritisch anzumerken – auch sehr lange verhandelt. Aber es ist nun einmal so, wenn man etwas nicht auf die leichte Schulter nimmt und etwas ordentlich machen möchte, dann braucht es eben auch seine Zeit, bis man alles unter einem Hut hat. Wie Sie wissen, haben wir diesbezüglich die schwierige Situation, dass der Bund für den Rahmen und die Länder für die Vollziehung und im Wesentlichen auch für die Finan­zierung zuständig sind. Die Berücksichtigung der Länderinteressen war daher ein ganz entscheidender Aspekt bei diesen Verhandlungen. Damit dieser Konsens mit den Län­dern überhaupt zustande gekommen ist, war nicht zuletzt auch die Zusage der Mitfi­nanzierung des Bundes ein wesentlicher Punkt.

 


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