BundesratStenographisches Protokoll819. Sitzung / Seite 177

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Ich hoffe, dass diese Kritikpunkte, die ich jetzt angeführt habe, vielleicht in eine sechste Novellierung miteinfließen könnten. Ich habe jetzt versucht, die positiven Teile zu beto­nen, aber letztendlich gibt es aus unserer Sicht und auch aus Sicht der Freiheitlichen doch massive Bereiche, die nicht berücksichtigt worden sind. Und deswegen werden wir dieser Vorlage unsere Zustimmung leider nicht erteilen können. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

19.35


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundes­rätin Posch-Gruska. – Bitte, Frau Kollegin.

 


19.35.49

Bundesrätin Inge Posch-Gruska (SPÖ, Burgenland): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es wurde schon gesagt, es ist nicht die einzige schwierige Materie, die Sie haben, aber auch das war eine sehr schwierige Ma­terie in den Verhandlungen. Die Grundsatzgesetzgebung passiert durch den Bund, die Ausführungsgesetzgebung passiert durch die Länder. Daher war es notwendig und wichtig, hier lange Verhandlungen zu führen, die sicherlich nicht einfach waren. Die Materie ist auch keine einfache, es wurden sehr viele Experten, Expertinnen befragt, die auch alle eingeladen wurden, und mit denen im Arbeitskreis auch diskutiert wurde. Daher bin ich überzeugt davon, dass dieses Gesetz ein Schritt in die richtige Richtung ist.

Ich gebe meinem Vorredner sehr wohl recht, dass es Verbesserungen gibt, dass es aber auch noch Wünsche gibt, die wir ins Gesetz hineinnehmen könnten. Ich denke, wenn Sie, Herr Minister, Wünsche äußern könnten, würden diese vielleicht auch noch in diesem Gesetz Berücksichtigung finden, aber da die Verhandlungen mit Bund und Ländern geführt wurden, ist es nicht einfach, in einer Situation, wo man Kompromisse machen muss, wirklich alles hineinzunehmen.

Ich glaube, dass wir, wenn wir diesen Schritt jetzt nicht für unsere Kinder, für unsere Familien im Land gehen, sehr, sehr viel versäumen, denn wir können unsere Kinder mit diesem Schritt in Zukunft mehr schützen und wirklich das Kindeswohl in den Vor­dergrund stellen.

Ich möchte auch an dieser Stelle allen Personen, die in der Jugendwohlfahrt arbeiten, meine Anerkennung, meinen Dank aussprechen, weil es sicherlich eine sehr, sehr schwere Aufgabe ist. Und auch wenn Kritik an diesem Gesetz geübt wird, glaube ich trotzdem, dass wir ihnen mit diesem Gesetz eine kleine Erleichterung ihrer Arbeit schaffen und einen ersten Schritt in die richtige Richtung setzen.

Das Gesetz kommt auch den Veränderungen, die wir eigentlich in unserer Gesellschaft schon seit 20 Jahren haben, nach. Dieses Gesetz wird jetzt dem gerecht, was wir ei­gentlich schon 20 Jahre lang leben. Seit fünf Jahren ist es bereits in Verhandlung gewesen, zwei Minister und zwei Staatssekretäre haben dieses Gesetz mit überlebt oder dieses Gesetz hat diese Personen überlebt. (Heiterkeit.) Also ich glaube, da steckt schon sehr, sehr viel dahinter.

Ich möchte auch ein Danke sagen, denn es wäre nicht möglich gewesen, dieses Ge­setz umzusetzen, wenn nicht vom Herrn Minister auch eine finanzielle Unterstützung an die Länder gekommen wäre, 3,9 Millionen € für die Länder, damit hier auch wirklich gearbeitet werden kann.

Ich habe schon gesagt, auch von unserer Seite gibt es Kritikpunkte, jeder hat sie wahr­scheinlich bei diesem Gesetz, es ist aber wirklich ein Gesetz in die richtige Richtung. Ich glaube, dass wir, wenn dieses Gesetz in Kraft tritt, einfach die Ärmel hochkrempeln müssen. Es hat im Nationalrat einen Antrag gegeben, mit dem die Evaluierung vorver-


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