BundesratStenographisches Protokoll819. Sitzung / Seite 178

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legt wurde, das heißt, im Jahr 2016 wird die Evaluierung stattfinden. Da werden wir uns das ganz genau anschauen, sicherlich alle gemeinsam, um wirklich einen Schritt für unsere Kinder zu gehen. Ich denke, wir haben eine gute Ausgangsbasis. Gehen wir es an! Arbeiten wir gemeinsam für unsere Kinder, für das Wohl der Kinder, und wenn es notwendig ist, evaluieren wir im Jahr 2016 wieder gemeinsam! – Danke schön. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

19.39


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Dr. Mitterlehner. – Bitte.

 


19.39.16

Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es haben alle Vorrednerin­nen und Vorredner zu dem Thema aus meiner Sicht durchaus etwas Richtiges dar­gestellt, auch wenn ich es in der Nuancierung etwas anders sehe. Natürlich ist es kein perfektes Gesetz, aber es ist zum Status quo nicht eine kleine Verbesserung, sondern schon eine wesentliche Verbesserung.

Es ist schon dargestellt und beschrieben worden: Es ist nicht die fünfte Novelle, son­dern es ist der fünfte Begutachtungsentwurf, der jetzt zu einem Gesetz führt. Damit wird auch einigermaßen unterstrichen, dass das eben eine mühsame Angelegenheit war. Das Mühsame daran war nicht unbedingt die Frage des Inhaltes, sondern das Mühsame war die Frage der Finanzierung.

Beim Erstentwurf, der nicht viel anders war als der jetzige, haben neun Länder den Konsultationsmechanismus in Kraft gesetzt. Das heißt, es gab keine Chance, hier et­was zu bewegen. Es ist schon erwähnt worden, wenn die Grundsatzgesetzgebung beim Bund und die Ausführung bei den Ländern liegt, haben die Kosten im Endeffekt die Länder zu tragen, die in Zeiten von Budgetsanierungen natürlich keine Freude da­mit haben, die entsprechenden Mitarbeiter anzustellen.

Wir haben erst dadurch Bewegung in die Angelegenheit gebracht, dass mit jenen Län­dern – der Verfassungsdienst hat mir bestätigt, dass ich das tun könnte –, die mittun wollen, eine 15a-Vereinbarung getroffen wird. Sie kennen die Bundesländer, sie gön­nen sich viel, aber nicht unbedingt das Geld, das sie sich selbst vorgestellt haben, den anderen. Der Bund finanziert bis zum Jahr 2014 diese neuen Planstellen, die notwen­dig sind, und Frau Ministerin Fekter hat auch eine darüber hinausgehende Finanzie­rung im Finanzausgleich zugesichert. Mit dieser drohenden – „drohenden“ kann man gar nicht sagen –, möglichen Regelung einer 15a-Vereinbarung ist Bewegung in die Sache gekommen, die Regelung war möglich, und somit haben wir jetzt diese Inhalte.

Diese Inhalte betreffend gebe ich Ihnen in einem Punkt nicht recht, was das erfor­derlichenfalls ist. Sie müssen sich vorstellen, wir haben das entwickelt, wie von den Experten vorgeschlagen, und das war auch im Erstentwurf so enthalten. Im Endeffekt würde ein Vier-Augen-Prinzip bedeuten, dass man bei allen Aktivitäten, die die Fach­leute setzen, mit zwei Personen antreten muss. Es gibt aber Routinefälle, und da ist im Unterschied zu früher, wie Sie erwähnt haben, genau standardisiert, was vom jewei­ligen Sachbearbeiter zu beachten ist. Es ist eine eindeutige Sachverhaltsabklärung möglich, wenn beispielsweise eine Meldung vorliegt, dass ein Kind offensichtlich allein ist, beide Elternteile nicht anwesend sind, dann ist der Sachverhalt klar. Sagt aber der eine das, der andere etwas anderes, dann wird es nach den Standards, die jetzt erar­beitet worden sind, notwendig sein, sofort vom Vier-Augen-Prinzip Gebrauch zu ma­chen. Es gibt also im Unterschied zu früher ganz klare Regelungen, wie und in wel­chem Fall das anzuwenden ist.

 


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