BundesratStenographisches Protokoll819. Sitzung / Seite 179

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Im Klartext: Mit dieser neuen Regelung würden bestimmte Fälle wie Cain und auch an­dere möglicherweise – wirklich wissen kann man das nicht – nicht mehr passieren. Die Gefährdungsabklärung und die Hilfsplanung ist wesentlich besser geregelt.

Einige Probleme haben wir natürlich einerseits mit den Meldeverpflichtungen und an­dererseits auch mit der Verschwiegenheitspflicht. Wir haben das seriös geregelt, glau­ben aber, dass natürlich immer ein Spannungsfeld einerseits zwischen den Interessen der Kinder und andererseits zwischen Datenschutz und Verschwiegenheitspflicht gege­ben ist. Ich denke aber doch, dass wir einen durchaus gängigen und gangbaren Mit­telweg gefunden haben, der auch eine Verbesserung darstellen sollte. Es hat einige Einwendungen – nicht heute von Ihnen oder von Fachleuten auf dieser Ebene – gege­ben, die wir entsprechend prüfen wollen, weswegen wir die Evaluierung vorgezogen haben. Wir werden diese schon im Jahr 2016 vornehmen.

Alles in allem – die Zeit ist vorgeschritten –: Sie sollten anerkennen, und haben das, glaube ich, auch getan, es ist damit ein langjähriger Prozess mit einem Gesetz zum Abschluss gekommen, das eine konkrete Verbesserung für die Kinder und Jugendli­chen darstellt. Das wird sich meiner Meinung nach auch bei der Evaluierung so dar­stellen. Wenn es Notwendigkeiten gibt, das Gesetz noch weiter auszuweiten oder zu vertiefen, werden wir das auch tun. – Vielen Dank. (Allgemeiner Beifall.)

19.43


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht mehr vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

19.44.2130. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 21. März 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird (2192 d.B. und 2207 d.B. sowie 8943/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zum 30. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Diesner-Wais. Bitte um den Bericht.

 


19.44.39

Berichterstatterin Martina Diesner-Wais: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Bundesminister! Liebe Bundesräte! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Familie und Jugend über den Beschluss des Nationalrates vom 21. März 2013 be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geän­dert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für Familie und Jugend stellt nach Beratung der Vorlage am 3. April 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Na­tionalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Rausch. – Bitte, Frau Kollegin.

 


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