BundesratStenographisches Protokoll820. Sitzung / Seite 55

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betrifft nicht nur die Sprachförderung, im städtischen Bereich das Thema, sondern das muss auch in Richtung Schulsozialarbeit ausgebaut werden.

In Summe möchte ich vielleicht an der Stelle schon betonen, dass wir mit dieser Maß­nahme, wenn jetzt meine Statistik stimmt – ich führe ja über jedes einzelne Projekt gewissermaßen Buch –, im Bereich der Bildung beim 58. Regierungsprojekt angelangt sind. Sie sehen, es ist das ein Gesamtwerk, das aus sehr vielen Einzelschritten be­steht.

Wir geben jetzt im Bereich des Bundes etwa 1 Milliarde € mehr für Bildung aus, Neue Mittelschulen, Ganztagsschulen, kleinere Klassen, Sprachförderung et cetera, und ha­ben damit 11 000 Lehrerarbeitsplätze geschaffen. Ich denke, das muss auch einmal betont werden. Damit setzen wir wichtige Schritte für unsere Jugend. Es sind aber auch ganz wichtige beschäftigungspolitische Maßnahmen.

Vielen Dank für die erwartbare breite Zustimmung zu dieser legistischen Maßnahme. – Danke. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

11.18


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit ange­nommen.

11.19.074. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 25. April 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulpflichtgesetz 1985 und das Bildungsdokumentationsgesetz geändert werden (2198 d.B. und 2285 d.B. sowie 8952/BR d.B.)

5. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 25. April 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz, die Schulunterrichtsgesetz-Novelle BGBl. I Nr. 9/2012, die Schulunterrichtsgesetz-Novelle BGBl. I Nr. 52/2010, das Schulun­terrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Bun­desgesetz über die Berufsreifeprüfung, das Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Ge­setz, das Schulpflichtgesetz 1985, das Schülerbeihilfengesetz 1983, das Privat­schulgesetz, das Bundes-Schulaufsichtsgesetz, das Schülervertretungengesetz, das Schulorganisationsgesetz, das Schulzeitgesetz 1985, das Land- und forst­wirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Bundesgesetz über die Rechtspersön­lichkeit von religiösen Bekenntnisgemeinschaften und das Bundesgesetz über die Regelung des Instanzenzuges bei Erlassung von Bescheiden in Angelegen­heiten der staatlichen Kultusverwaltung geändert werden (Verwaltungsgerichts­barkeits-Anpassungsgesetz für den Schul- und Kultusbereich) (2212 d.B. und 2287 d.B. sowie 8953/BR d.B.)

6. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 25. April 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hochschulgesetz 2005 geändert wird (Verwaltungsgerichtsbarkeits-


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