BundesratStenographisches Protokoll820. Sitzung / Seite 59

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Wir werden dieser Vorlage nicht zustimmen, weil wir der Überzeugung sind, dass es dadurch zu einer Überbürokratisierung kommt, denn – wie von KollegInnen ja schon angesprochen – einen fünfstufigen Interventionsplan in ein System zu implementieren für – wie wir aus dem letzten Jahr wissen – ungefähr 30 Schulschwänzer und Schul­schwänzerinnen, ist doch eine Vorgehensweise, die meines Erachtens nicht dafürsteht. Das Geld, das wir im Bildungssystem zur Verfügung haben, sollte meiner Ansicht nach nicht in der Bürokratie versickern, sondern bei den Schülern und Schülerinnen, bei den Lehrern und Lehrerinnen und auch bei den unterstützenden Berufen ankommen.

Diese unterstützenden Berufe sind zum Beispiel Schulpsychologen und Schulpsy­chologinnen. Wenn ich mir ansehe – da zitiere ich aus dem Schuljahresbericht von 2011/2012 –, mit welchen Ressourcen diese ausgestattet sind, und mir überlege, dass sie noch zusätzliche Aufgaben übernehmen sollen, dann muss ich sagen, das passt von den Relationen her überhaupt nicht zusammen.

Wir haben österreichweit insgesamt 76 schulpsychologische Beratungsstellen. An die­sen 76 Standorten gibt es insgesamt 132 Dienstposten für Hunderttausende Schüle­rinnen/Schüler, Zigtausende Lehrer/Lehrerinnen, und die Eltern möchte ich gar nicht erwähnen. Sie leisten dennoch hervorragende Arbeit. Sie haben 172 749 Beratungsge­spräche mit SchülerInnen, LehrerInnen und jenen Menschen, die darüber hinaus dem Umkreis der SchülerInnen zuzurechnen sind, wie zum Beispiel Schulaufsichtsbeam­tInnen, Erziehungsberechtigte, geführt. 28 489 SchülerInnen wurden psychologisch un­tersucht beziehungsweise behandelt. 4 988 LehrerInnen wurden wegen eigener Proble­me beraten. 2 539 Personen wurden längerfristig psychologisch behandelt. 8 560 schul­psychologische Tätigkeiten wurden direkt an den Schulen abgehalten, und über 1 189 psychologische Informationsbeiträge wie Aufsätze, Broschüren, Artikel und so weiter wurden erarbeitet. Jetzt kommt eine zusätzliche Aufgabe, eine nicht unwesent­liche Aufgabe, auf diese Personen zu, die ohnedies schon mit mehr als genug Arbeit eingedeckt sind.

Auf die SchulsozialarbeiterInnen möchte ich gar nicht eingehen. Wissen Sie, wie viele SchulsozialarbeiterInnen an österreichischen Schulen tätig sind, wie viele Schulsozial­arbeiterInnen wir überhaupt an Schulen haben? – 4 Prozent! 4 Prozent Schulsozialar­beiterInnen sind an österreichischen Schulen tätig. In Oberösterreich waren im Ju­ni 2012 37 SchulsozialarbeiterInnen für 144 Pflichtschulen und 25 000 SchülerInnen zuständig. (Zwischenruf des Bundesrates Perhab.) Wir haben erkannt, dass es in Oberösterreich Handlungsbedarf gibt, und haben aufgestockt. Mittlerweile haben wir uns zum Ziel gesetzt, dass bis Juni 2013 52 Schulsozialarbeiter-Dienstposten besetzt werden sollen.

Wir erkennen, dass immer mehr Aufgaben an helfende Systeme herangetragen wer­den, aber die Ressourcen gleichbleibend sind. Die Schere geht massiv auseinander, und zwar auf Kosten der Qualität. Das wirkt sich im Bildungs- und Lernerfolg aus, und das wirkt sich im Zusammenleben an der Schule aus. – Das ist meiner Meinung nach der falsche Zugang. Wir sollten die Gelder nicht in eine Verbürokratisierung, sondern in eine Entbürokratisierung lenken. Das Geld im Bildungssystem muss bei den Schü­lern/Schülerinnen, bei den Lehrern/Lehrerinnen und bei den Helfenden im System an­kommen.

Das ist mit der nun geplanten Vorgehensweise nicht der Fall, deshalb werden wir die­ser Vorlage nicht unsere Zustimmung erteilen.

Zur zweiten in Verhandlung stehenden Vorlage ist zu sagen: Der Gang zum Bun­desverwaltungsgericht stellt für die meisten eine sehr hohe Hürde dar und ist für die meisten Eltern wahrscheinlich abschreckend. Es gibt nicht in allen Bundesländern Zweigstellen des Bundesverwaltungsgerichtes, es kommen Anwaltskosten hinzu, die Kosten für Sachverständige in einem Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht


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