BundesratStenographisches Protokoll820. Sitzung / Seite 60

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bleiben ungewiss. Es wird zwar in den Erläuterungen vorsichtig angedeutet, dass die Bediensteten im Schulwesen – Schulaufsicht, LehrerInnen, SchulpsychologInnen – als Amtssachverständige beigezogen werden können, aber es gibt keine Verpflichtung dazu. Darüber hinaus sehe ich insbesondere aufgrund meines beruflichen Back­grounds als Mediator auch einen Konflikt im System, denn wenn Lehrer/Lehrerinnen, die selbst in der Klasse unterrichten, wo Konflikte auftreten, auch als Sachverständige herangezogen werden sollen, dann ist das – ich sage es ganz vorsichtig – nicht gerade unparteiisch.

Aus diesem Grund werden wir auch diese Vorlage ablehnen.

Dem Beschluss unter Tagesordnungspunkt 6 werden wir unsere Zustimmung erteilen, weil es für uns eine gute Sache ist, dass man bei Beschwerdegängen schon im Vor­hinein Entscheidungsmöglichkeiten und Orientierungshilfen bekommt.

In diesem Sinne gibt es von uns ein differenziertes Abstimmungsverhalten. – Herzli­chen Dank. (Beifall des Bundesrates Schreuder.)

11.36


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bun­desrat Mag. Fürlinger. – Bitte.

 


11.36.39

Bundesrat Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP, Oberösterreich): Hohes Präsidium! Sehr ge­ehrte Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich hake gleich bei meinem Vorredner ein: Ich teile die Meinung nicht, dass wir „verbürokratisieren“. – Wir bereinigen Instanzenzüge, und das ist etwas nicht Unwesentliches. Bis jetzt haben wir in der Schulverwaltung kaum selbst für Juristen durchschaubare Instanzenzüge und Instanzenwege gehabt. Kaum jemand, außer Schuljuristen an Landesschulräten selbst, wusste, mit welchen detaillierten Anliegen man sich wohin wenden muss. Das Positive dieses Verwaltungsgerichtsgesetzes ist, dass wir jetzt in die Lage kommen – auch als Juristen, auch als Anwälte, die allenfalls, und ich habe mich bei dem Thema Kosten angesprochen gefühlt, Kosten produzieren, dafür aber ihr Wissen verkaufen –, darüber zu informieren, mit welchem Anliegen man an welcher Stelle im Schulverwal­tungssystem gut aufgehoben ist. Es gibt einen klar vorgezeichneten Instanzenweg. – So weit einmal Teil eins.

Ich glaube daher nicht, dass das eine Verbürokratisierung ist, und ich glaube oder hoffe auch nicht, sage ich dazu, dass das, was (in Richtung Bundesrat Dönmez) dein Kollege Walser im Nationalrat angesprochen hat, zutreffen und es zu Benachteiligun­gen von sozial weniger Bemittelten kommen wird, denn – das kannst du aus oberöster­reichischer Erfahrung mit mir jedenfalls teilen – wir haben sehr, sehr viele Ombuds­männer, sehr, sehr viele Schuljuristen, die, wie auch in allen möglichen Medien publi­ziert wird, bereitwilligst Auskunft erteilen. Ich glaube, dass das System per se reif ist. Es wird jetzt einfacher für die, die es bearbeiten, und durchschaubarer auch für den Konsumenten.

Ich habe den von dir gesetzten Schwerpunkt auf die Schulpsychologie und die 132 Schulpsychologen im Verhältnis zu der Anzahl an Schulen und SchülerInnen ver­nommen. Das hört sich natürlich aufs Erste nach sehr wenig an, nach einer großen Schere, aber man muss auch dazusagen, Gott sei Dank sind wir in Österreich nicht so weit, dass jeder Schüler den Schulpsychologen in Anspruch nehmen muss. Es gibt durchaus noch Lehrer und Schüler in dieser Republik, die das Schulleben partiell ge­nießen oder sogar positiv durchlaufen können, ohne dass der Schulpsychologe ständig an den Fersen heften muss.

Daher geben wir diesen Paketen logischerweise unsere Zustimmung.

 


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