In der zweiten Stufe soll die Schulleitung interne Beratungssysteme wie etwa Schülerberatung, Beratungslehrer/-lehrerin, Schulpsychologen einschalten, um zwischen den Beteiligten zu vermitteln.
In der dritten Stufe lädt die Schulaufsicht die Schülerin/den Schüler, die Erziehungsberechtigten und Lehrer zu einem weiteren Gespräch vor, um rechtliche Konsequenzen zu überlegen beziehungsweise darzulegen.
Im vierten, vorletzten Schritt in diesem Stufenplan soll die Einbeziehung der Jugendwohlfahrt und gegenseitige Information zwischen Schule und Jugendwohlfahrt im Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz geregelt werden.
In der letzten, der fünften Stufe kann, wie bereits angesprochen, gemäß § 24 Schulpflichtgesetz die Möglichkeit einer Strafe in maximaler Höhe von 440 € für die Erziehungsberechtigten bei wiederholter Schulpflichtverletzung vorgesehen werden. Liebe Kollegin Mühlwerth, ich möchte festhalten, dass dieses Strafausmaß ein Höchstmaß darstellen soll und dass die zuständigen Behörden durchaus angesprochen sind, sich nach den finanziellen Gegebenheiten der Eltern/Erziehungsberechtigten zu richten.
Diese Verfahren – das haben Sie zu Recht auch angesprochen – können nach Dafürhalten des Schulleiters verkürzt werden, und man kann letztendlich bei entsprechender Mitwirkung auch dieser Verwaltungsstrafe entgehen.
Schulschwänzen selbst hat vielfältige Gründe, und oft liegen auch tiefgreifendere Probleme zugrunde. Bei Gesprächen mit Pädagoginnen und Pädagogen kann man durchaus heraushören, dass das Schulschwänzen, dass dieses Fernbleiben von der Schule bei uns in Österreich noch kein Massenphänomen wie vielleicht in anderen Ländern ist. Ich glaube, das spricht letztendlich auch für unser Schulsystem und auch für die bisherige Praxis.
Es werden in diesem Paket noch einige weitere Punkte mitdiskutiert, weshalb ich noch kurz die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetze in den Bereichen Schule, Kultus und auch Pädagogische Hochschule ansprechen möchte. Wir sehen darin eine wesentliche Vereinfachung sowie eine Verbesserung der Verwaltungsabläufe und mehr Nähe zu den Bürgerinnen und Bürgern, also durchaus eine wesentliche Verbesserung im Ablauf. Der bisherige innerbehördliche Instanzenzug wird abgeschafft und durch eine zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit geändert.
Wir sind der Meinung, dass dadurch letztendlich auch das Rechtsschutzsystem erweitert wird und schlankere und effizientere Strukturen geschaffen werden. Daher werden wir als sozialdemokratische Bundesratsfraktion diesem Paket mit, wie ich glaube, 18 oder 19 Gesetzesänderungen inhaltlich unsere Zustimmung erteilen. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
11.29
Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Dönmez zu Wort. – Bitte.
11.29
Bundesrat Efgani Dönmez, PMM (Grüne, Oberösterreich): Hohes Präsidium! Geschätzte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich hätte ich den Ausführungen von Kollegin Mühlwerth fast nichts hinzuzufügen; ich betone: fast. Ich glaube, dass es für Familien, die am finanziellen Limit dahinschrammen, zweitrangig ist, ob die Familienbeihilfe gekürzt wird oder sie eine Strafe zu entrichten haben. Unter dem Strich ist noch weniger Geld da, und wir wissen aus Erfahrung, dass dann meistens gerade bei den Kindern, bei den SchülerInnen gespart wird. Das wäre genau der falsche Ansatz und sicher nicht das, was wir sozusagen beabsichtigen.
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