BundesratStenographisches Protokoll820. Sitzung / Seite 57

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Wir haben gestern im Ausschuss darüber gesprochen, und wir haben gehört, man kann das Verfahren auch abkürzen. Übrig bleibt allerdings – weshalb wir auch nicht mitstimmen –: Am Ende, also wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind, werden Strafzahlungen wirksam, die es auch bisher schon gegeben hat, wenn es nicht funk­tioniert hat, und die werden jetzt empfindlich erhöht, also verdoppelt. Wir haben es ge­rade bei den Schulschwänzern nicht nur mit Kindern zu tun, die aus gut situierten Fa­milien kommen und vielleicht das, was man „Wohlstandsverwahrloste“ nennt, sind, sondern wir haben es auch sehr oft mit jenen zu tun, die wenig oder gar kein Geld haben und auch den Wert der Bildung nicht erkennen, wie wichtig es ist, in die Schule zu gehen, etwas zu lernen, damit man – wie wir beim vorangegangenen Tagesord­nungspunkt diskutiert haben – einen Schulabschluss hat, eine Berufsausbildung ma­chen kann, damit man im Leben auch wirklich bestehen kann, sich etwas leisten kann, ein Dach über dem Kopf und etwas zu essen hat. Wenn diese Familien dann Strafe zahlen müssen, aber kein Geld haben, was machen wir dann? – Nichts! Dort, wo nichts zu holen ist, kann man nichts herausnehmen, und damit ist das Ganze unwirk­sam geworden.

Sie kennen schon von meinem Kollegen Rosenkranz aus dem Nationalrat unseren An­satz, nämlich: Wir müssen dann bei der Familienbeihilfe ansetzen, es nützt nichts. Ich sehe das natürlich auch als letztes Mittel. Es ist nicht so, dass ich generell sage, wenn die Kinder nicht in die Schule gehen, dann kürzen wir die Kinderbeihilfe. Ich bin sehr wohl dafür, alle möglichen Schritte zu setzen, damit sich dieser Zustand bessert oder er ausgeräumt wird, aber wenn gar nichts geht, dann, so unser Ansatz, wird bei der Familienbeihilfe angesetzt. Das schaue ich mir an, wenn dann alle zwei Monate we­niger Geld auf dem Konto ist, ob die Eltern dann nicht doch aktiv werden und sagen: Mein liebes Kind, du gehst in die Schule, das können wir uns nämlich nicht leisten! – Ich glaube, dass das wirklich ein effektiverer Ansatz wäre.

Aus diesem Grund werden wir dieser Vorlage nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

11.24


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bun­desrat Füller. – Bitte.

 


11.24.58

Bundesrat Christian Füller (SPÖ, Steiermark): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Mi­nisterin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ziel dieses durchaus auch umfassen­den Paketes mit sehr vielen gesetzlichen Änderungen ist es, die Ursachen des soge­nannten Schulschwänzens zu erkennen und die richtigen Schritte zu setzen. Dazu soll es unter anderem an den Schulen am Beginn eines Schuljahres eine Kommunikations- und Verhaltensvereinbarung geben. Um Rechtssicherheit herzustellen, wird der Begriff der Schulpflichtverletzung definiert.

Bei Vorliegen einer derartigen Schulpflichtverletzung, also eines Schuleschwänzens, tritt ein gesetzlich festgelegter Stufenplan in Kraft, dessen Ziel die Vermeidung weiterer Schulpflichtverletzungen beinhalten soll. Kollegin Mühlwerth hat diesen Stufenplan schon angesprochen, in dem von fünf unentschuldigten Fehltagen in einem Semester beziehungsweise 30 unentschuldigten Stunden in einem Semester oder drei aufeinan­derfolgenden unentschuldigten Fehltagen die Rede ist.

Diesem nicht entschuldigten Fernbleiben soll mit einem Fünf-Stufen-Plan gegenge­steuert werden.

Erstens soll es ein klärendes Gespräch zwischen dem betreffenden Schüler/der Schü­lerin, den Erziehungsberechtigten, den Lehrern und Lehrerinnen zur Vereinbarung wei­terer Schritte und zur Klärung der Verantwortung geben.

 


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