Weitere Klarstellungen und Konkretisierungen erfolgen durch einen Abänderungsantrag im Nationalrat, bezogen auf die Berufsrechte, konkret auch auf die Haftpflichtversicherung bei Bauunternehmen. Die letzte Novelle hat für Haftpflichtversicherungen keine Deckelung vorgesehen. Ohne diese Obergrenze wäre jedoch eine Versicherung für unsere Bauunternehmen ganz einfach nicht finanzierbar. Aus diesem Grund müssen durch diese Novelle Bauunternehmen mit weniger als 38,5 Millionen € Umsatz über eine Versicherungssumme von mindestens 1 Million € pro Schadensfall verfügen. Größere Unternehmen benötigen eine Mindestversicherungssumme von 5 Millionen €.
Alles in allem ist es für uns, für die Wirtschaft ein sehr sinnvolles Maßnahmenpaket. Es ist ein tolles Beispiel für Entbürokratisierung, und deshalb ist es selbstverständlich, dass wir uns darüber freuen und unsere Zustimmung gerne geben. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
16.25
Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Als Nächste gelangt Frau Bundesrätin Kemperle zu Wort. – Bitte.
16.25
Bundesrätin Monika Kemperle (SPÖ, Wien): Geschätztes Präsidium! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren im Bundesrat! Ja, auch für uns ist klar, dass diese Novelle letztendlich zu einer Vereinfachung im gewerblichen Betriebsanlagenbereich führen soll. Tatsache ist, dass darin sehr viele diesbezügliche Veränderungen enthalten sind. Es ist ja bereits von meinen beiden Vorrednern ausgeführt worden, dass es gerade bei der Betriebsübergabe beziehungsweise bei der Betriebsübernahme Vereinfachungen im Anlagenbereich geben soll, die positiv zu bewerten sind.
Auch die erweiterte Parteienstellung ist es sicher wert, hier erwähnt zu werden, da es dabei darum geht, dass die Möglichkeit zur Parteienstellung gegeben ist, auch wenn nicht unmittelbar die Interessen von Nachbarn betroffen sind, allerdings ein erhöhtes Schutzbedürfnis dargestellt wird.
Es gibt natürlich auch verschiedene Bereiche wie große Sportevents et cetera, im Zuge derer es immer wieder zu unterschiedlichen Auffassungen kommt, was genehmigt worden ist und was nicht. Das ist nunmehr ausgeräumt, das heißt, es gibt gerade für solche Events, wie es zum Beispiel die Fußball-EM oder die Ski-WM in Schladming waren, in diesem Bereich der Gewerbeordnung nun auch tatsächlich Rechtssicherheit.
Allerdings dazu schon auch eine Anmerkung von meiner Seite: Ich komme ja aus einem anderen Bereich als Frau Kollegin Zwazl, nämlich aus dem Bereich der ArbeitnehmerInnenvertretung, und wir werden sehr genau darauf schauen, ob sich gerade diese legistischen Veränderungen letztendlich dahin gehend bewähren, dass es dabei bleibt, dass die Sonntagsöffnung nicht durch die Hintertür eingeführt wird. Ich meine, dass dies auch im Interesse der Klein- und Kleinstunternehmen liegt, vor allem, wenn ich mir immer wieder Diskussionen darüber anschaue, welche Problemstellungen sich für diese Gruppe ergeben.
Auch andere Bereiche werden wir beobachten, zum Beispiel, was Genehmigungen im Betriebsanlagenbereich betrifft, wo es häufig nicht nur um neue Maschinen geht, sondern letztendlich um das gesamte Betriebssystem und damit verbunden um bauliche Maßnahmen und Veränderungen. Da ist es, glaube ich, äußerst wichtig, darauf zu achten, dass tatsächlich alle Maßnahmen den Gegebenheiten entsprechen.
Ich bin diesbezüglich durch meine Tätigkeit geprägt und wirklich ein gebranntes Kind. In meinen derzeitigen beruflichen Wirkungs- und Vertretungsbereich fallen große internationale Betriebe. Einer dieser Vertretungsbereiche umfasst ein im Moment in der Öffentlichkeit sehr aktuelles und leider sehr negatives Thema, denn vor Kurzem waren ja
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