BundesratStenographisches Protokoll820. Sitzung / Seite 127

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hätte. Ich sage beides im Konjunktiv, weil wir das jetzt mit dieser Klärung unterbunden haben.

Im Endeffekt bleibt der Status quo damit gewahrt. Ich muss zugeben: Juristisch – es hat auch im Nationalrat die Anmerkung gegeben – ist das nicht wirklich die qualitativ beste Lösung. Ja, es ist relativ umständlich formuliert, trägt aber dem Lebensbild und den Gegebenheiten einfach Rechnung, die wir jetzt schon haben, nämlich dass durch diese, diese und diese Regelung das eigentlich da und dort schon beinahe unterminiert ist. Also in Wirklichkeit ist irgendwo eine Diskussion schon gewesen, und man hat sich da und dort, ich will nicht sagen, hingeschwindelt, aber dieser und jener Berufsstand hat eben eine Sonntagsregelung.

Wir haben uns gesellschaftspolitisch – und da ist immer die Frage, was darf die Politik und was darf sie nicht – aber dazu durchgerungen, dass wir sagen: Es gibt keine Chancengleichheit für Kleinbetriebe. Wenn alle öffnen und wenn praktisch der Zwang entsteht, wirklich offen zu halten, dann ist der Kleinbetrieb gegenüber dem Großbetrieb eindeutig benachteiligt, weil nicht mehr Kaufkraft entsteht, aber die Kaufkraft vom Kleinbetrieb zum organisationsstärkeren Großbetrieb abfließen würde. Deswegen die­se Regelung.

Ich glaube, die Diskussion in der Öffentlichkeit ist damit auch im Großen und Ganzen zu Ende gegangen. Aber welche Diskussion können Sie nie gewinnen? – Die um die Ladenöffnung, weil das Ansichtssache ist und davon abhängt: Ist man Konsument? Wohnt man dort? Wohnt man da? Arbeitet man? Arbeitet man nicht? Welchen Betrieb hat man? – Daher unterschiedliche Perspektive.

Ich glaube, die Regelung ist einigermaßen fair, und freue mich, dass im Nationalrat de facto bis auf die Stronach-Partei alle anderen zugestimmt haben, und erhoffe das auch heute. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

16.50


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Danke, Herr Minister.

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen damit zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit ange­nommen.

16.50.3818. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 26. April 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz, das Ingenieurge­setz 2006, das Berufsausbildungsgesetz, das Maß- und Eichgesetz, das Vermes­sungsgesetz, das Elektrotechnikgesetz 1992, das Wettbewerbsgesetz und das Mi­neralrohstoffgesetz geändert werden (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungs­gesetz – Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend) (2244 d.B. und 2262 d.B. sowie 8966/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Wir gelangen zum 18. Punkt der Tages­ordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Dr. Brunner. Bitte um den Bericht.

 


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