BundesratStenographisches Protokoll820. Sitzung / Seite 128

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Berichterstatter Dr. Magnus Brunner, LL.M: Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Der gegenständliche Bericht des Wirtschaftsausschuss liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Ich darf daher gleich den Antrag stellen, gegen den vorliegenden Beschluss des Natio­nalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schreuder. – Bitte.

 


16.51.21

Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Ich mache es wieder ganz kurz. Prin­zipiell haben wir den Anpassungen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit immer zuge­stimmt, in diesem Fall tun wir es jetzt nicht. Wieso nicht? – Das kann ich Ihnen sagen, warum wir es nicht tun. Ich tue es meiner Nationalratskollegin Christiane Brunner zu­liebe nicht. Sie macht das natürlich im Vertrauen aller Grünen als Umweltsprecherin, aber sie kämpft nun wirklich schon seit Jahren deswegen, weil es nämlich im Mineral­rohstoffgesetz – ich will jetzt nicht das Mineralrohstoffgesetz im Detail behandeln, denn das würde wahrscheinlich viele Zuschauer und Zuschauerinnen zu Hause ein bisschen überfordern, aber einen Punkt möchte ich herausheben – noch immer keine Parteien­stellung für Umweltorganisationen im gesamten Genehmigungsverfahren gibt.

Jetzt wurde im Zuge dieser Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle dieses Gesetz aufge­macht. Das wäre die Riesenchance gewesen, das zu ändern. Aber es wurde nichts geändert. Jetzt war Frau Kollegin Brunner traurig, jetzt bin ich auch traurig. Deswegen können wir hier nicht zustimmen. (Beifall bei den Grünen.)

16.52


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Junker. – Bitte.

 


16.52.48

Bundesrätin Anneliese Junker (ÖVP, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätzter Herr Minister! Meine Damen und Herren! Heute beschließen wir die verfas­sungsmäßige Anpassung einzelner das Wirtschaftsministerium betreffende Gesetze an die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Grundlage für diese notwendigen Änderungen ist der Beschluss über die zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit des vergangenen Jahres. Heute beschließen wir lediglich eine Anpassung.

Auch wenn mein Kollege Schreuder samt seiner Kollegin heute traurig ist, darf ich aber schon festhalten und betonen, dass lediglich technische Änderungen in den einzelnen Materiengesetzen vorgenommen werden, wir nehmen keine materiellen Gesetzesän­derungen vor. Es geht bei dieser Novelle also lediglich um die verfassungsmäßige An­passung an die Verwaltungsgerichtsbarkeit und nicht um eine Änderung des Inhalts.

Ich bitte um Zustimmung. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

16.53


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Konrad. – Bitte.

 


16.54.02

Bundesrat Klaus Konrad (SPÖ, Steiermark): Geschätztes Präsidium! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich werde meine Ausführungen zu diesem Tagesordnungspunkt auch kurz halten. Wir ha­ben vorhin im Klub gemeint, eigentlich bräuchten wir hier gar nicht darüber zu reden, denn es handelt sich ohnehin nur um eine Anpassung. Der Grund dafür, warum ich es doch tue, ist folgender: Man formuliert es so flapsig, es sind ja nur Anpassungen, es sind nur Änderungen. Ich möchte den Damen und Herren an den Fernsehgeräten aller-


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